Münster Autofahrer rast durch Fußgängerzone: Haft und Drogentherapie
Das Landgericht Münster hat einen 30-jährigen Autofahrer aus Beckum zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte war im Juli 2020 auf der Flucht vor der Polizei mit seinem Auto durch die Coesfelder Fußgängerzone gerast und hatte dabei drei Menschen verletzt. Die Richter bestraften den Mann am Montag nicht - wie ursprünglich angeklagt - wegen versuchten Mordes, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs.
Der Angeklagte hatte über seinen Verteidiger erklärt, bei der Tat habe es sich um eine Kurzschlussreaktion gehandelt. Er sei damals ohne gültigen Führerschein und in einem nicht zugelassenen Auto unterwegs gewesen und habe zusätzlich den Anschnallgurt nicht angelegt gehabt. Deshalb habe er versucht, der Polizei zu entkommen.
In das Urteil ist eine frühere Bestrafung des Mannes wegen unerlaubten Besitzes von Drogen einbezogen worden. Die Richter haben außerdem die Unterbringung des 30-Jährigen in einer Entziehungsklinik angeordnet und festgelegt, dass ihm frühestens in fünf Jahren wieder ein Führerschein erteilt werden darf.