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Gericht erlaubt Rodung eines Wäldchens am Tagebau Hambach


Braunkohletagebau
Gericht erlaubt Rodung eines Wäldchens am Tagebau Hambach

Von dpa
Aktualisiert am 28.01.2025Lesedauer: 1 Min.
Neue Klage gegen Tagebau HambachVergrößern des Bildes
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Rodung eines Waldstücks am Braunkohletagebau Hambach erlaubt und einen Eilantrag des BUND Landesverband NRW abgelehnt. (Archivbild) (Quelle: Federico Gambarini/dpa/dpa-bilder)
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Die Massenproteste für den Hambacher Forst sind legendär. Der Ausstieg aus der Kohle ist beschlossen. Doch darf dort das Sündenwäldchen gerodet werden, um Kies für ein stabiles Ufer zu gewinnen.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Rodung eines Waldstücks am Braunkohletagebau Hambach erlaubt. Das Gericht wies laut einer Mitteilung einen Eilantrag des NRW-Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Hauptbetriebsplan für den Tagebau ab. Damit dürfe der Plan umgesetzt werden, wozu auch die Rodung des sogenannten Sündenwäldchens in der ehemaligen Ortslage Manheim, einem Stadtteil von Kerpen, gehöre, teilte das Gericht mit. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Der Energiekonzern RWE will dort Kies gewinnen, um die Böschungen des teils rund 400 Meter tiefen Tagebaus zu stabilisieren. Dort soll nach Beendigung des Kohleabbaus ab 2030 Wasser eingeleitet werden, um das Tagebauloch langfristig in einen See zu verwandeln. Der BUND hatte Belange des Naturschutzes vorgetragen, um die Rodung zu verhindern.

Hauptbetriebsplan rechtmäßig

Das Gericht erklärte, der Hauptbetriebsplan erweise sich bei vorläufiger Prüfung als rechtmäßig und dürfe vollzogen werden. Die vom BUND im Hinblick auf den Natur- und Artenschutz vorgetragenen Vollzugsfolgen seien auch wegen bestehender Ersatzanpflanzungen weniger schwerwiegend als von der Organisation dargestellt.

Es bestehe ein gewichtiges betriebliches Interesse von RWE, den Tagebau wie geplant weiterzuführen. Auch sei der geplante Tagebausee eine im öffentlichen Interesse liegende Wiedernutzbarmachung der ausgekohlten Bereiche und solle ab 2030 befüllt werden. Das erfordere eine vorherige Herstellung der Seeböschungen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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