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Grabung nach Flugzeugabsturz: Streit vor Verwaltungsgericht


Stadtlohn
Grabung nach Flugzeugabsturz: Streit vor Verwaltungsgericht

Von dpa
05.03.2021Lesedauer: 1 Min.
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Eine goldfarbene Justitia-Figur. (Quelle: Britta Pedersen/zb/dpa/dpa-bilder)

Fast 80 Jahre nach dem Absturz eines deutschen Kampfflugzeugs bei Stadtlohn im Münsterland streiten sich der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und die Arbeitsgruppe Vermisstenforschung aus Rheinland-Pfalz vor dem Verwaltungsgericht Münster über die mögliche Bergung eines Soldaten aus dem Boden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers von Freitag muss bei der mündlichen Verhandlung am 18. März geklärt werden, ob die Arbeitsgruppe als Kläger überhaupt ein berechtigtes Interesse habe. Die Archäologen des Landschaftsverbandes müssen prüfen, ob eine denkmalrechtliche Grabungsgenehmigung zur Bergung des Wracks und der sterblichen Überreste eines Soldaten erforderlich ist.

Am 26. März 1942 war das Flugzeug bei einem Luftkampf mit britischen Verbänden über dem westlichen Münsterland abgestürzt. Laut Zeugenaussagen soll sich der Pilot mit einem Fallschirm gerettet haben. Der Bordfunker soll aber mit abgestürzt sein. Nach geophysikalischen Untersuchungen liegen Trümmerteile noch mehrere Meter tief im Boden. Laut Gericht steht an der Absturzstelle ein Grabstein. Uwe Benkel als Kläger sprach gegenüber der Deutschen Presse-Agentur von einer Ungleichbehandlung. In vergleichbaren Fällen sei der US-Armee eine Bergung von toten Soldaten ermöglicht worden. Nach Angaben des Gerichts muss eine Vielzahl von Fragen geklärt werden, darunter die nach der Störung der Totenruhe.

Die Ende der 1980er-Jahre gegründete Arbeitsgruppe mit Mitgliedern im gesamten Bundesgebiet hat es sich zur Aufgabe gemacht, Wracks unter anderem mit Hilfe von Zeitzeugen aufzuspüren, auszugraben und die sterblichen Überreste von Soldaten zu bergen. Weltweit wird die Gruppe nach Benkels Angaben von rund 800 Personen unterstützt.

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