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"Horrorhaus": Nachträgliche Sicherungsverwahrung in Prüfung


Münster
"Horrorhaus": Nachträgliche Sicherungsverwahrung in Prüfung

Von dpa
26.02.2021Lesedauer: 1 Min.
"Horrorhaus" von HöxterVergrößern des Bildes
Das damalige Wohnhaus des beschuldigten Ehepaares in Höxter-Bosseborn. (Quelle: Marcel Kusch/dpa/Archivbild/dpa-bilder)

Mehr als zwei Jahre nach den Urteilen im Prozess um das sogenannte "Horrorhaus" von Höxter in Westfalen prüft die Staatsanwaltschaft Paderborn, ob gegen einen damals verurteilten heute 50-Jährigen nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet werden muss. Der Mann war im Oktober 2018 zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, seine Ex-Frau zu 13 Jahren Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Paar über Jahre Frauen in dem Haus bei Höxter misshandelt und gequält hat, zwei der Opfer starben.

Im September 2020 hatte das Landgericht Münster entschieden, dass der zu elf Jahren Haft verurteilte Mann nicht vermindert schuldfähig ist, wie das Landgericht Paderborn in seinem Urteil 2018 zunächst festgestellt hatte. Deshalb wurde der Mann aus einer Psychiatrie im Münsterland in den regulären Strafvollzug verlegt. Die Strafvollstreckungskammer in Münster hatte einen neuen Gutachter beauftragt. Der fand keine psychischen Störungen, die sich auf seine Steuerungsfähigkeit auswirkten würden.

Laut Oberstaatsanwalt Ralf Meyer muss die Staatsanwaltschaft nach den Vorgaben der Strafprozessordnung jetzt von Amts wegen eine nachträgliche Sicherungsverwahrung prüfen. Über den Antrag müsste nach Angaben Meyers dann das Landgericht Paderborn entscheiden.

Die sogenannte Sicherungsverwahrung, die sich an die Verbüßung einer Straftat anschließt, ist rechtlich nicht als Strafe einzuordnen. Sie dient dazu, gefährliche Täter zu bessern und die Allgemeinheit zu schützen. Dazu muss ein Hang zu erheblichen und für die Allgemeinheit gefährliche Straftaten bestehen. Die Sicherungsverwahrung ist grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt. Ob sie fortbesteht, wird regelmäßig von einem Gericht geprüft.

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