Umwelt Streit zwischen Windkraftbetreibern endet mit Vergleich
Der Streit zwischen zwei Windkraftbetreibern im Sauerland ist am Donnerstag vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen ohne Urteil beigelegt worden. Die Beteiligten und der Kreis als Genehmigungsbehörde einigten sich auf Vorschlag des 22. Senats auf einen Vergleich. Der Vorsitzender Richter Hans-Joachim Hüwelmeier hatte in der mündlichen Verhandlung kritisch gefragt, welche praktische Bedeutung denn ein Urteil haben würde. In dem Vergleich, den die Klägerin noch bis zum 27. Juli widerrufen kann, sind die nächsten Schritte und ein Zeitplan auf dem Weg zum Betrieb der Anlagen vereinbart.
Bei dem Streit ging es um die Frage, wer von beiden beim Betrieb der insgesamt acht neuen Windräder am Ende beim Schallschutz und Schattenwurf auf den anderen Rücksicht nehmen muss. Die Windräder sollen in direkter Nachbarschaft zwischen Arnsberg und Meschede im Hochsauerlandkreis entstehen. Die betroffenen Dörfer Oeventrop und Freienohl liegen entlang der Ruhr an der Autobahn 46 (Arnsberg-Bestwig).
Das Problem: Einer der beiden Betreiber hatte nach Einreichen der Genehmigungsunterlagen den Erbauer der Windräder wegen einer Insolvenz wechseln müssen. Daraufhin sollten etwas kleinere, aber dafür leistungsstärkere Anlagen gebaut werden. Der Kläger ging jetzt davon aus, dass der Vorrang für die ursprünglich geplanten Windräder damit zu seinen Gunsten verloren war und er selbst jetzt seine Anlagen mit weniger Einschränkungen beim Schutz vor Lärm und Schattenwurf betreiben kann.
Diese Sicht teilte das OVG aber nicht. Entscheidend sei, wann die Unterlagen eingereicht werden. "Es sei durchaus im Sinne des Gesetzgebers, wenn sich im Laufe des Verfahrens die Anlagen technisch verbessern", sagte Hüwelmeier. Er schlug deshalb vor, dass sich die Streitparteien zusammensetzen sollen, um zu klären, wie alle Anlagen zusammen mit möglichst wenig Einschränkungen beim Immissionsschutz betrieben werden können.
- Nachrichtenagentur dpa