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AfD sieht personelle Schieflage im Justizvollzug


Mainz
AfD sieht personelle Schieflage im Justizvollzug

Von dpa
08.05.2022Lesedauer: 2 Min.
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Nach Ansicht der AfD-Landtagsfraktion herrscht im rheinland-pfälzischen Justizvollzug ein großer Personalmangel. Die AfD bezieht sich auf Angaben des Justizministeriums aus der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion.

Demnach gab es im vergangenen Jahr 1797 Vollzeitstellen in den Justizvollzugseinrichtungen. Zehn Jahre zuvor seien es noch 1866 gewesen, erklärte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Peter Stuhlfauth. Er verwies dabei auf eine Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der AfD aus 2019 zum selben Thema.

Das Justizministerium wies die Schlussfolgerung der AfD als unzutreffend zurück. Die in beiden Anfragen aufgeführten Zahlen zur Personalsituation beziehen sich nach Angaben einer Ministeriumssprecherin ausschließlich auf einen bestimmten Kreis von Bediensteten im Justizvollzug, zudem seien Planstellen für Anwärterinnen und Anwärter nicht berücksichtigt.

Laut der vor wenigen Tagen veröffentlichten Antwort auf die AfD-Anfrage fielen im vergangenen Jahr im Justizvollzug insgesamt 207.557 Überstunden an und damit fast genauso viele wie im Jahr 2020. Zehn Jahre zuvor lag diese Zahl laut Antwort auf die AfD-Anfrage von 2019 noch bei 134.634 (2011) beziehungsweise 142.447 (2010). Damit habe sich die Zahl der Überstunden fast verdoppelt, sagte der AfD-Abgeordnete Stuhlfauth. Außerdem gebe es in dem Bereich einen überdurchschnittlich hohen Krankenstand.

Damit werde "die ohnehin dünne Personaldecke noch weiter geschmälert" und die Justizvollzugsbeamten würden noch stärker belastet, kritisierte Stuhlfauth. Die Landesregierung müsse die Arbeitsbedingungen für Justizvollzugsbeamte verbessern und für einen Abbau der Überstunden sorgen.

Das Justizministerium hingegen verwies auf zahlreiche Änderungen, die zu einer "strukturellen Verbesserung und effektiveren Aufgabenwahrnehmung" im Justizvollzug geführt hätten. So seien beispielsweise mit dem Ziel einer Entbürokratisierung die Planungs- und Dokumentationspflichten reduziert worden, wo dies möglich gewesen sei. Sollten nicht alle Planstellen zu einem bestimmten Stichtag besetzt gewesen sein, liege dies daran, dass sie beispielsweise für Rückkehrer aus der Elternzeit frei gehalten werden müssten.

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