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75 Jahre Landesverfassung und Verfassungsgerichtshof


Mainz
75 Jahre Landesverfassung und Verfassungsgerichtshof

Von dpa
25.04.2022Lesedauer: 3 Min.
Festakt Verfassungsgericht Rheinland-PfalzVergrößern des BildesHerbert Mertin, Justizminister von Rheinland-Pfalz, spricht zum Bestehen des Verfassungsgerichtes. (Quelle: Boris Roessler/dpa/dpa-bilder)

Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin hat angesichts von Hass und Hetze sowie dem Angriffskrieg auf die Ukraine zu einem Bekenntnis für die 75 Jahre alte Landesverfassung aufgerufen. "Unsere Verfassung ist nur so lange ein festes Fundament, wie die große Mehrheit sie mitträgt", sagte der FDP-Politiker bei einem Festakt zum 75. Jubiläum von Landesverfassung und Verfassungsgerichtshof am Montagabend in Mainz. "In dem Moment, in dem sich die große Mehrheit davon verabschiedet, ist die Verfassung letztlich das Papier nicht wert, auf dem sie steht."

"Der Druck auf Demokratie und Rechtsstaat nimmt in den letzten Jahren zu", so Mertin in einer Mitteilung zu der Veranstaltung. "Von innen durch Hass und Hetze in den sozialen Netzwerken, durch Polarisierung und Populismus, Politikverdrossenheit und krude Verschwörungstheorien, die unsere Gesellschaft spalten." Von außen kämen dazu "autoritäre Herrschaftssysteme", die "unseren Grundüberzeugungen von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat im wahrsten und bittersten Sinne des Wortes den Krieg erklärt haben".

Mertin appellierte an die Gesellschaft, sich zur Landesverfassung und ihren Werten zu bekennen, für sie einzustehen und sie als wichtiges Fundament des Zusammenlebens in Rheinland-Pfalz zu erhalten. Dann werde der erste Satz des ersten Artikels der Verfassung "Der Mensch ist frei" auch noch in 25, 50 oder 75 Jahren gelebte Verfassungswirklichkeit sein.

"Die Landesverfassung muss als lebendiges, atmendes Gebilde erhalten bleiben, sie darf nicht versteinern", sagte die Mainzer Jura-Professorin Elke Gurlit. "Solange sie ein lebendiges Dokument ist, sehe ich sie nicht in Gefahr."

Die rote Linie werde überschritten, wenn die Institution des Verfassungsgerichtshofs, der über die Verfassung wacht, in Misskredit gebracht oder seine Entscheidungsfindung diskreditiert werde, sagte Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber. "Die Unabhängigkeit der Gerichte kann nur so lange funktionieren, wie die Exekutive und das Parlament das akzeptieren", betonte Mertin. "Die Institutionen müssen sich gegenseitig respektieren."

Huber wies unter anderem auf die "sozialen Grundrechte" hin, die die katholisch geprägte Landesverfassung enthalte. Sie mache deutlicher als das Grundgesetz, dass die Autonomie des Individuums nur in der Gemeinschaft gedeihen könne, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Lars Brocker. Und sie enthalte - geprägt von der christlichen Soziallehre - auch einen Grundpflichtenkatalog.

Der Zugang zum Verfassungsgerichtshof sei auch viel größer als zum Bundesverfassungsgericht, sagte Brocker. Jede einzelne Fraktion könne in Rheinland-Pfalz Gesetze und Handlungen von Verfassungsorganen zur Prüfung vorlegen. Seit fast 30 Jahren könne er auch von Bürgern auf dem Wege der Verfassungsbeschwerde angerufen werden.

Auf den Tag genau war die Landesversammlung 1947 verabschiedet worden. "Rheinland-Pfalz ist älter als die Bundesrepublik Deutschland - ganze zwei Jahre", sagte Mertin. Am 18. Mai wurde die Verfassung in einer Volksabstimmung angenommen - mit knapper Mehrheit von 53 Prozent. Am selben Tag wurde der Verfassungsgerichtshof samt Präsidenten eingesetzt.

Dem Land aus der Retorte "war kein besonderes Haltbarkeitsdatum" beschieden worden, sagte Mertin. Es habe sich jedoch "ein gemeinsames Leben entwickelt, ohne dass jemand seine Tradition kappen musste". Die Politik habe der Versuchung widerstanden, einen Einheitsbrei aus dem Bindestrich-Land zu machen.

Die Politik müsse akzeptieren, wenn sie vom Verfassungsgerichtshof korrigiert werde, betonte der Justizminister. Viele Fragen seien gar nicht so unmittelbar und klar zu beantworten, sagte Brocker. Die Antwort auf verfassungsrechtliche Fragen herauszuarbeiten sei ein langes, zähes Ringen und neun sehr selbstbewusste Richter seien daran beteiligt.

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