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Katastrophenschützer berichten von Zusammenarbeit


Mainz
Katastrophenschützer berichten von Zusammenarbeit

Von dpa
04.03.2022Lesedauer: 3 Min.

Bei der Bewältigung von Ereignissen wie der Sturzflut im nördlichen Rheinland-Pfalz kommt es nach Einschätzung von Brand- und Katastrophenschutzinspekteuren (BKI) auf Ortskenntnis, politische Unterstützung und enge Zusammenarbeit an. "Eine Einsatzleitung kann nur erfolgreich sein, wenn man örtliche Kenntnisse hat", sagte der ehrenamtliche BKI des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Jürgen Larisch, am Freitag im Untersuchungsausschuss Flutkatastrophe des Landtags in Mainz.

Wichtig sei aber auch "ein gesamtpolitisch Verantwortlicher vor Ort", mit dem direkte Absprachen getroffen werden könnten, "wie man entscheidet", sagte Larisch. Dies seien in der Regel der Landrat und vertretungsweise der Kreisbeigeordnete.

Der BKI des Kreises Mayen-Koblenz, Rainer Nell, berichtete von einem grundsätzlich engen Austausch mit seinem Landrat - auch während des Starkregens Mitte Juli. "Wenn ich ihn erreichen will: zu jeder Tages- und Nachtzeit." Wenn es notwendig sei, komme er immer sofort. "Er ist ganz nah bei uns." An der Spitze des Kreises steht seit 2009 der CDU-Politiker Alexander Saftig.

Der ehrenamtliche BKI des Kreises Vulkaneifel, Harald Schmitz, berichtete, dass die Leitstelle am 14. Juli um 19.12 Uhr den Katastrophenfall ausgerufen habe. Landrätin Julia Gieseking (SPD) habe dies gemeinsam mit ihm gemacht, auch eine Pressekonferenz im Anschluss. Zuvor sei ein Team rausgeschickt worden, um Bilder aufzunehmen. Aufgrund dieser Aufnahmen und dem anhaltenden Starkregen sei die Entscheidung gefallen. Etwa eine gute halbe Stunde später sei die Einsatzleitung unter anderem mit dem Chef der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Thomas Linnertz, in der Leitstelle besprochen worden.

Der gesetzlich vorgeschriebene Alarm- und Einsatzplan liege weder für den Eifelkreis noch für den Kreis Vulkaneifel vor, sagten Larisch und Schmitz. Im Kreis Mayen-Koblenz dagegen gebe es diesen sowohl für Hochwasser an Rhein und Mosel als auch nach einem Starkregenereignis 2016 für den Rhein-Nebenfluss Nette, sagte Nell. Wer wann zuständig sei, lasse sich in den Alarmplänen aber nicht genau festschreiben.

Die Kreise seien nur für die beiden höchsten Warnstufen vier und fünf zuständig und müssten ihre Pläne auf denen der Verbandsgemeinden und Städte für die Stufen 1 bis 3 aufbauen, berichteten die Zeugen. Schmitz, von Beruf Diplom-Betriebswirt, wies auf die hohe Belastung der ehrenamtlich tätigen BKI hin: "Der Arbeitseinsatz auf Kreisebene ist so derart hoch, dass wir an Grenzen kommen." Die vorgeschriebenen Pläne ließen sich im Ehrenamt nicht in kurzer Zeit aufstellen.

Die Alarm- und Einsatzpläne eins bis drei der Verbandsgemeinden lägen im Eifelkreis aus "überwiegend personellen Gründen" aber auch nicht vor, sagte Larisch. Zur Erstellung seien Feuerwehrleute oder Katastropheninspekteure mit Fachkenntnis notwendig. Es gebe aber Check-Listen und Ablaufpläne sowie die Erfahrung vieler Leute. Damit und mit gutem Austausch und enger Zusammenarbeit funktioniere es aus seiner Sicht ganz gut. "Wir haben auch einen engen Kontakt zur Kreisverwaltung."

Bei Hochwasser hätten die meisten im Kreis an Rhein und Mosel gedacht, berichtete Larisch. "Starkregen war für uns nicht erste Priorität."

Der Ausschuss will aufklären, wie es zu der Flutkatastrophe im nördlichen Rheinland-Pfalz Mitte Juli 2021 kommen konnte. Bei der Sturzflut kamen 135 Menschen ums Leben, mehrere Hundert wurden verletzt und große Teile des Ahrtals zerstört. Viele Menschen leben fast acht Monate später noch immer in Ausweich- und Notquartieren.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt seit August 2021 gegen den ehemaligen Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und ein Mitglied seiner früheren Einsatzleitung - den damaligen BKI. Er sollte am späten Freitagnachmittag vor dem Ausschuss gehört werden.

Bei den Ermittlungen geht um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen wegen womöglich zu später Warnungen und Evakuierungen der Flutkatastrophe im Sommer 2021. Pföhler hat dies zurückgewiesen und sein Verteidiger kürzlich die Staatsanwaltschaft kritisiert, weil der Tatvorwurf nach sechs Monaten noch nicht konkretisiert worden sei.

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