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Ex-Parlamentarier Räpple zu Bewährungsstrafe verurteilt


Mainz
Ex-Parlamentarier Räpple zu Bewährungsstrafe verurteilt

Von dpa
19.01.2022Lesedauer: 3 Min.
Prozess gegen Stefan RäppleVergrößern des Bildes
Stefan Räpple (l), ehemaliger AfD-Landtagsabgeordneten in Baden-Württemberg beim Prozess. (Quelle: Arne Dedert/dpa/dpa-bilder)
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Der ehemalige baden-württembergische Landtagsabgeordnete und frühere AfD-Politiker Stefan Räpple ist wegen des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der 40-Jährige muss nach dem Beschluss des Landgerichts Mainz vom Mittwoch zudem 2400 Euro - zwei Netto-Gehälter - an das mobile Kinderhospiz in Mainz zahlen. Der dritte Anklagepunkt, Verunglimpfung des Staates wegen Äußerungen in einem YouTube-Video, wurde mit Blick auf die Gesamtstrafe und die beiden anderen schwerwiegenderen Taten fallen gelassen.

Die Verteidigung, die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und die 3. große Strafkammer hatten sich bereits vor der rund vierstündigen Hauptverhandlung auf diese Linie verständigt. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten und 2800 Euro Geldauflage, Verteidiger Nicolas Frühsorger plädierte auf sieben Monate zur Bewährung und 2400 Euro.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Räpple als Redner bei einer Corona-Demonstration in Mainz am 26. September 2020 zum gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufrief. Ein Video davon wurde während der Verhandlung gezeigt. Rund einen Monat zuvor, am 29. August, hatte er sich zudem an Demonstrationen gegen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Berlin beteiligt - auch dies ist auf einem Video zu sehen. Dabei soll Räpple mit einigen hundert Menschen die vor dem Reichstagsgebäude aufgestellten Absperrgitter überstiegen und mit Gewalt Widerstand gegen Polizisten geleistet haben, die die Treppe zum Reichstag räumen wollten.

Einen Beamten habe er mit der linken Hand auf den Rücken geschlagen und ihn die Treppe hinuntergeschoben, heißt es in der Anklage. Einen zweiten Polizisten drängte er demnach gewaltsam mit dem linken Arm und der Schulter beiseite, so dass dieser einen der Überwinder der Absperrgitter loslassen musste und dieser wieder die Treppe zum Reichstag hochlaufen konnte.

Strafmildernd habe sich auf das Urteil ausgewirkt, dass der Angeklagte "keine szenetypische Verteidigungsstrategie" gewählt, sondern gestanden habe, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Weidemann. Zudem sei Räpple nicht vorbestraft und nicht mehr politisch aktiv. Zu den beiden Straftaten sei es zudem in "emotional aufgewühlten Situationen" gekommen. Allerdings habe sich Räpple mehrerer Taten schuldig gemacht und seine Rede in Mainz habe keinen geringen Verbreitungsgrad gehabt.

Erschwerend wirkte sich auch aus, dass er bei den beiden Taten noch Landtagsabgeordneter und damit Teil der dritten Gewalt des Staates war. "Das sollte man, wenn man sich betätigt, niemals vergessen", mahnte Weidemann. Er hoffe, dass der 40-Jährige auf "seinen Weg mit sozialem Engagement und beruflichen Tätigkeiten" zurückkehren werde und halte die Taten für einen "Zwischenabschnitt" der in der Vergangenheit liege und abgeschlossen werden könne.

Räpple bedankte sich bei der Staatsanwaltschaft für den "Warnschuss", der die Anklage für ihn gewesen sei, und entschuldigte sich. Er habe sich mit einem Immobilienunternehmen selbstständig gemacht und nach den Worten seines Anwalts seit November 2020 keine politische Rede mehr gehalten. Der Verteidiger kündigte an, keine Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Räpple war bis Ende April 2021 Landtagsabgeordneter in Stuttgart. Im Zusammenhang mit den Äußerungen in Mainz wurde er aus der AfD-Fraktion ausgeschlossen, behielt aber sein Mandat als fraktionsloser Abgeordneter bis zum Ende der Legislaturperiode. Er hatte bereits vor den Demonstrationen in Berlin und Mainz immer wieder mit Provokationen für Schlagzeilen gesorgt. So ließ sich Räpple etwa im Dezember 2018 nach Zwischenrufen von der Polizei aus dem Landtag führen.

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