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Testpflicht für ungeimpftes Personal: Lockerungen im Freien


Mainz
Testpflicht für ungeimpftes Personal: Lockerungen im Freien

Von dpa
02.11.2021Lesedauer: 3 Min.
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Ein Mann hält einen Corona-Schnelltest in der Hand. (Quelle: Fabian Strauch/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Weniger Beschränkungen im Freien, mehr Auffrischungsimpfungen und klare Testauflagen für ungeimpftes Personal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen: Das ist der Kern des neuen Corona-Kurses der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Die im Bund diskutierte Reaktivierung der stillgelegten Impfzentren wird es zwischen Westerwald und Pfälzerwald nicht geben, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsminister Clemens Hoch (beide SPD) am Dienstag nach einer Tagung des Ministerrats klar machten. Einen neuen Bund-Länder-Gipfel hält Dreyer derzeit nicht für nötig.

Die neuen Corona-Regeln, die an diesem Montag (8. November) in Kraft treten, sehen außerdem die Errichtung von dezentralen Impfeinrichtungen an zehn Krankenhausstandorten und eine Verdoppelung der Zahl der Impfbussen vor. Ein Überblick:

- Freizeit:

Die in vielen Städten und Gemeinden in den nächsten Tagen geplanten Martinsumzüge können ohne Schutzmasken, Abstand und Kontakterfassung stattfinden. Dasselbe gilt für die Weihnachtsmärkte, die wenig später öffnen werden. Für Veranstaltungen im Freien gibt es laut Landesregierung nur noch Beschränkungen, wenn Teilnehmer feste Plätze haben, wenn es eine Einlasskontrolle gibt oder Tickets verkauft werden. In diesen Fällen gilt die Testpflicht. Die Begrenzung auf 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauer entfällt.

In den übrigen Bereichen beschränken sich die Maßnahmen auf den Innenbereich. Hier bleibt es bei Veranstaltungen vor allem bei der "2G plus"-Regelung. Damit ist der freie Zugang für Geimpfte und Genesene (2G) gemeint. Zusätzlich wird einer begrenzten Zahl von Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, aber einen negativen Test vorweisen können ("2G plus"), der Zugang zu Veranstaltungen oder der Besuch von Restaurants ermöglicht.

- Impf-Auffrischungen:

Bis Ende Oktober erhielten den Angaben zufolge knapp 108.000 Menschen ihre dritte Corona-Schutzimpfung. Alle über 70-Jährige sollen demnächst eine schriftliche Einladung zur Impfung erhalten. Außerdem soll jeder Erwachsene, dessen Zweitimpfung mehr als sechs Monate zurückliegt, künftig an den Impfbussen eine Auffrischung erhalten können. Dreyer und Hoch erneuerten ihren Aufruf an die Bevölkerung, sich impfen zu lassen. Derzeit erlebe man eine "Pandemie der Ungeimpften". Laut Hoch sind zwei Drittel der aktuell erfassten Corona-Patienten Ungeimpfte.

- Besonders gefährdete Gruppen:

Wo Menschen etwa aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustands besonders gefährdet sind - in Krankenhäusern, Altenheimen oder Pflegeeinrichtungen - sieht die neue Verordnung eine tägliche Testpflicht für ungeimpftes Personal vor. Dreyer erneuerte ihren Appell an ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Einrichtungen, sich impfen zu lassen.

- Impfkampagne:

Die auf Stand-by-Betrieb gesetzten Impfzentren werden für die sogenannten Booster-Impfungen nicht reaktiviert. Die Landesregierung setzt weiter auf die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie mobile Impfteams. Die Regierung arbeitet nach eigenen Angaben eng mit der Ärzteschaft zusammen und geht davon aus, dass die niedergelassenen Ärzte den zusätzlichen Impfbedarf für Auffrischungen decken können. Es soll entsprechende Unterstützungen des Landes geben. Die früheren Impfzentren waren laut Hoch richtig in einer Phase, in der Impfstoff knapp war und priorisiert werden musste. Jetzt gebe es aber ausreichend Impfstoff und Ärzte. Dreyer sagte, es ergebe keinen Sinn, die früheren Zentren wieder in Betrieb zu nehmen.

Zusätzlich soll die Zahl der Impfbusse, die quer durch das Land fahren und Menschen eine Impfung ohne vorherigen Termin ermöglichen, von sechs auf zwölf verdoppelt werden. Verdoppelt wird auch die Zahl der Impfbustermine bis zum Jahresende, und zwar auf 500. Zusätzlich werden an zehn Krankenhausstandorten im Land dezentrale Impfeinrichtungen öffnen. Wo sich diese befinden, will Hoch in der nächsten Woche bekannt geben.

- Kontaktbeschränkungen:

Die Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum fallen weg. Das trifft auch für die Personenbegrenzung (ein Mensch pro fünf Quadratmeter) zu, die bislang noch in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen in Kraft waren.

- Warnstufen:

Minister Hoch sieht eine "gewisse Wahrscheinlichkeit", dass erste Regionen in Rheinland-Pfalz Mitte November die Warnstufe zwei erreichen. Derzeit gilt ein System mit drei Warnstufen, von denen bestimmte Einschränkungen und Gegenmaßnahmen abhängen. Die Warnstufen richten sich wiederum nach drei Leitwerten: der Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen, der Zahl der neu in Krankenhäusern aufgenommenen Covid-19-Patienten pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen sowie dem Anteil von Covid-19-Intensivpatienten an den zur Verfügung stehenden Intensivbetten. Werden in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt zwei von drei Leitwerten jeweils an drei Werktagen in Folge überschritten, gilt eine höhere Warnstufe.

In diesem Fall werden die Corona-Regeln beispielsweise für Zusammenkünfte und Veranstaltungen, aber etwa auch für Gastronomie und Sport für Menschen verschärft, die weder geimpft noch von Corona genesen sind. "Geimpfte Personen müssen nicht mit Maßnahmen rechnen", betonte Hoch.

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