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CDU: Ehrenamtliche von Veröffentlichungspflicht ausgenommen


Mainz
CDU: Ehrenamtliche von Veröffentlichungspflicht ausgenommen

Von dpa
09.07.2021Lesedauer: 1 Min.
CDUVergrößern des BildesDas Logo der CDU steht an einer Glastür. (Quelle: Fabian Strauch/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)

Die oppositionelle CDU-Landtagsfraktion will mit einem eigenen Gesetzentwurf erreichen, dass ehrenamtliche Bürgermeister und Feuerwehrführer von der Veröffentlichungspflicht ihrer Nebentätigkeiten ausgenommen werden. Das betreffe mehrere Tausend Menschen: alle Bürgermeister in den Ortsgemeinden sowie alle Feuerwehrführer in den Orts- und Verbandsgemeinden, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Martin Brandl, am Freitag in Mainz.

"Wenn ein Wehrführer ein paar hundert Euro im Monat kriegt und deswegen veröffentlichen muss, wo er sonst noch Geld bekommt" könne dies abschreckend sein und sei auch sicher nicht im Sinne des Gesetzes der Ampel-Regierung, sagte Brandl. "Es ist falsch, dass Ehrenamt damit zu belasten." Zumal es immer schwieriger werde, Menschen zu finden, die solche Ämter übernehmen wollten. Über den Gesetzentwurf solle der Landtag am Mittwoch debattieren.

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