Mainz Hochwasser-Soforthilfe für betroffene Unternehmen

Zur Unterstützung von Räumung und Reinigung stellt die Landesregierung von Rheinland-Pfalz den von der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen eine Soforthilfe von 5000 Euro zur Verfügung.
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt sprach am Freitag von einem "ersten Schritt, um Unternehmen kurzfristig Liquidität zur Verfügung zu stellen". Anträge nehmen demnach die zuständigen Verwaltungen der Kreise sowie die Stadt Trier entgegen. Es genüge der glaubhafte Nachweis, dass die Betriebsstätte im unmittelbaren Hochwasserschadensgebiet liege und dem Antragstellenden ein Schaden von mindestens 5000 Euro an der Betriebsstätte entstanden sei.
Die Betriebsstätte muss räumlich von Wohnbereichen getrennt sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Selbstständigen sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft. Räumlich betrifft es die Kreise Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und die Stadt Trier.