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Razzien in Razzien in Sachsen und Sachsen-Anhalt: Online-Handel mit volksverhetzenden Waren?


Razzien in Sachsen und Sachsen-Anhalt
Volksverhetzende T-Shirts? Online-Shop-Betreiber unter Verdacht

Von dpa
Aktualisiert am 27.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Einsatzfahrzeug mit Blaulicht (Symbolbild): Es wurden unter anderem digitale Speichermedien, Computertechnik und bedruckte T-Shirts sichergestellt.Vergrößern des Bildes
Einsatzfahrzeug mit Blaulicht (Symbolbild): Es wurden unter anderem digitale Speichermedien, Computertechnik und bedruckte T-Shirts sichergestellt. (Quelle: Fotostand/imago-images-bilder)
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Die Polizei hat in zwei Bundesländern mehrere Razzien durchgeführt, weil ein Betreiber eines Internet-Shops mit T-Shirts, Aufklebern, Aufnähern und Tassen mit volksverhetzenden Inhalten gehandelt haben soll.

Mit einer großangelegten Durchsuchungsaktion in Sachsen-Anhalt und Sachsen ist die Polizei gegen den Betreiber eines Online-Shops vorgegangen, in dem Waren mit volksverhetzenden Inhalten verkauft worden sein sollen.

Fast 100 Beamte aus den beiden Bundesländern seien am Mittwoch im Einsatz gewesen, teilten das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen-Anhalt und die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg mit. Durchsucht wurden Wohn- und Geschäftsräume in Halle, im südlichen Sachsen-Anhalt und in der Nähe von Leipzig. Dabei wurden unter anderem Geschäftsunterlagen, digitale Speichermedien, Computertechnik und bedruckte T-Shirts sichergestellt.

Monatelange Ermittlungen des LKA

Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Beschuldigte unter anderem wegen des Verdachts auf Volksverhetzung und der Belohnung und Billigung von Straftaten. Zudem geht es um das Betreiben einer kriminellen Handelsplattform im Internet. Vorangegangen waren monatelange Ermittlungen unter der Federführung der Staatsschutzabteilung des LKA.

Es handelt sich den Angaben zufolge um das erste Verfahren in Sachsen-Anhalt wegen des Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Internet. Konkret soll es sich um T-Shirts, Aufkleber, Aufnäher und Tassen handeln, die volksverhetzende Inhalte zeigen. Dieser Straftatbestand war als Paragraf 127 des Strafgesetzbuches Anfang Oktober 2021 in Kraft getreten. Für den Fall einer Gewerbsmäßigkeit oder für Mitglieder einer Bande wird eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren angedroht.

Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) erklärte: "Die heute erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen sind Beleg dafür, dass die Justiz in Sachsen-Anhalt entschieden gegen Hass und Hetze vorgeht. Wir werden es nicht tolerieren, dass durch solches Handeln die Demokratie in unserem Land gefährdet wird."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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