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Gil Ofarim: Anklage der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen Verleumdung


Wegen Verleumdung
Staatsanwaltschaft Leipzig klagt Gil Ofarim an

Von t-online, afp, mtt

Aktualisiert am 01.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Gil Ofarim (Archivbild): Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Anklage gegen den Sänger erhoben.Vergrößern des Bildes
Gil Ofarim (Archivbild): Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Anklage gegen den Sänger erhoben. (Quelle: Lumma Foto/imago-images-bilder)

Paukenschlag in Leipzig: Nachdem der Musiker Gil Ofarim im vergangenen Jahr gesagt hatte, er sei in einem Hotel antisemitisch beleidigt worden, erhebt die Staatsanwaltschaft nun Anklage – gegen ihn.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig klagt den 39-jährigen Musiker und Schauspieler Gil Ofarim an. Das teilte sie am Donnerstag mit.

Die Ermittlungen zu den Ereignissen im Hotel "The Westin Leipzig" am Abend des 4. Oktober seien abgeschlossen, hieß es. Ofarim hatte in einem Instagram-Video behauptet, in dem Hotel zum Ablegen seiner Davidstern-Kette gedrängt worden zu sein – ein Mitarbeiter habe gesagt, erst danach dürfe er einchecken.

In der Folge zeigten sich Ofarim und der beschuldigte Hotelmitarbeiter gegenseitig an. Der Fall schlug hohe Wellen. Unter anderem zeigte sich der damalige Außenminister Heiko Maas (SPD) "fassungslos" und forderte einen "Schulterschluss der Gesellschaft" gegen Antisemitismus.

Staatsanwaltschaft Leipzig: "Tatsächlich so nicht ereignet"

Nach monatelangen Ermittlungen teilte die Staatsanwaltschaft nun mit: Das Verfahren gegen den Hotelmitarbeiter sei eingestellt worden, da sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben habe.

Ofarim hingegen werde "wegen des Tatvorwurfs der falschen Verdächtigung in zwei Fällen, davon einmal in Tateinheit mit Verleumdung" angeklagt. Die Staatsanwaltschaft sei nach umfangreichen Zeugenvernehmungen und einer aufwendigen Rekonstruktion der Ereignisse im Hotel überzeugt, dass sich "das Geschehen, wie es von Gil Ofarim geschildert worden ist, tatsächlich so nicht ereignet" habe.

Fall Ofarim liegt nun beim Landgericht

Es bestehe hinreichender Tatverdacht, dass Ofarim sein Video mit dem Wissen um die Unwahrheit seiner Äußerungen und in Kenntnis der sich daraus für den betroffenen Hotelmitarbeiter ergebenden ehrverletzenden und in der öffentlichen Meinung herabwürdigenden Folgen veröffentlicht habe. Außerdem werde Ofarim vorgeworfen, bei einer polizeilichen Vernehmung den falschen Geschehensablauf wiederholt und außerdem ausdrücklich angezeigt zu haben.

Aufgrund der großen öffentlichen Wirkung des Falls sei die Anklage am Landgericht und nicht am Amtsgericht erhoben worden. Für die angeklagten Taten drohen Ofarim bis zu fünf Jahre Haft. Das Landgericht Leipzig muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Verwendete Quellen
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