Leipzig KGS rechnet mit Verlegung von Corona-Patienten
Die Krankenhausgesellschaft Sachsen (KGS) rechnet bei einer weiter anhaltenden Dynamik der Corona-Neuinfektionen im Freistaat mit einer Verlegung von Patienten in andere Bundesländer. Man müsse sich darauf einrichten, dass das Kleeblatt-Konzept wieder aktiviert werde, sagte KGS-Geschäftsführer Stephan Helm am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Das Konzept hatte bereits im Vorjahr eine Rolle gespielt. Es tritt in Kraft, wenn Krankenhäuser keine Intensivpatienten mehr aufnehmen können.
"Sofern lokale und regionale Strukturen so ausgelastet sind, dass eine Verlegung von Intensivpatienten in benachbarte Regionen nicht mehr möglich ist, erfolgt eine überörtliche Verlegung von Patienten in weniger belastete Regionen", heißt es auf der Internetseite des Robert Koch-Institutes. Die Bundesländer sind deshalb in fünf "Kleeblätter" unterteilt, die jeweils an einer zentralen Stelle koordiniert werden. Sachsen befindet sich mit Thüringen, Sachsen- Anhalt, Berlin und Brandenburg in einem Kleeblatt. Die Verlegung von Patienten innerhalb Sachsens wird durch bestehende Cluster geregelt.
Die Krankenhausgesellschaft hat keinen Überblick, wie viele Kliniken im Freistaat angesichts der hohen Belastung bereits Operationen verschoben und andere Leistungen reduziert haben. "Man kann davon ausgehen, dass das eine Überlegung ist, die momentan nahezu in jedem Krankenhaus angestellt wird", sagte Helm. Es gehe gar nicht so sehr um die fehlende Kapazität an Betten, sondern um das Personal: "Der größte limitierende Faktor den wir momentan im Krankenhausbereich haben, ist das Personal." Das betreffe nicht nur das Personal auf den Intensivstationen, sondern auch in anderen Bereichen wie der Pflege.
Mit Stand Dienstag waren in sächsischen Krankenhäusern 1189 Normalbetten und 288 Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt. Damit ist die Vorwarnstufe bereits bei weitem überschritten. Die Überlastungsstufe greift bei 1300 Normalbetten oder 420 Betten auf der Intensivstation. Sie wird auch wirksam, wenn die Sieben-Tage- Inzidenz bei Hospitalisierungen den Wert von 12 überschreitet und mindestens einer der Belastungswerte für Krankenhausbetten erreicht ist.