Gericht entschied Rechtsextreme dürfen nicht durch Leipzig ziehen
Zum 1. Mai hatten sich in Plauen und Leipzig Anhänger der rechtsextremen Partei "III. Weg" angekündigt. In Leipzig ist der Aufmarsch verboten worden. Trotzdem hatten mehrere Personen versucht in die Stadt zu gelangen.
Die rechtsextreme Kleinpartei "III. Weg" darf nicht wie geplant am 1. Mai in Leipzig demonstrieren. Die Stadt hatte ein entsprechendes Verbot erlassen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte das Verbot. Es folgte damit der Auffassung der Stadt Leipzig, dass die Versammlung wegen des Infektionsschutzes nicht vertretbar sei. Für den Aufzug in Leipzig sei in den sozialen Medien überregional geworben worden.
Trotz des Demo-Verbotes hatten mehrere Personen versucht, mit dem Auto nach Leipzig zu gelangen. Die Polizei hat an mehreren Zubringerstraßen bis zum Mittag 450 Fahrzeuge kontrolliert, sagte Polizeisprecher Olaf Hoppe. Dabei wurden 20 mutmaßliche Demo-Teilnehmer in elf Fahrzeugen abgewiesen.
In Plauen hingegen darf die Partei demonstrieren, mit maximal 125 Teilnehmern. Das hat das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen in der Nacht entschieden. Es gab damit einer Beschwerde der Partei gegen ein Versammlungsverbot statt. Dieses hatte der zuständige Vogtlandkreis verhängt und das Verwaltungsgericht Chemnitz zunächst bestätigt.
- Nachrichtenagentur dpa