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Tödliche Messerattacke: Angeklagter spricht von Notwehr


Prozess
Tödliche Messerattacke: Angeklagter spricht von Notwehr

Von dpa
Aktualisiert am 30.04.2025 - 11:11 UhrLesedauer: 1 Min.
Prozessbeginn wegen einer tödlichen MesserattackeVergrößern des Bildes
Der Angeklagte will in Notwehr zugestochen haben. (Quelle: Elisa Schu/dpa/dpa-bilder)
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Tatort Leipziger Eisenbahnstraße: Ein Mann wird niedergestochen und erliegt Monate später seinen Verletzungen. Vor Gericht gibt der Angeklagte eine Notwehrsituation an.

Zehn Monate nach einer tödlichen Messerattacke auf der Eisenbahnstraße in Leipzig hat der Angeklagte die Tat als Notwehr dargestellt. Ihr Mandant sei einen Tag nach dem Vorfall zur Polizei gegangen, habe Angaben zum Ablauf gemacht und die Ermittler zur Tatwaffe geführt, sagte die Rechtsanwältin des 42-Jährigen zum Prozessbeginn vor dem Landgericht Leipzig. Weitere Angaben will der Angeklagte zu einem späteren Zeitpunkt machen.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag vor. Der Mann mit türkischer Staatsbürgerschaft soll am 29. Juni vorigen Jahres gegen 1.00 Uhr auf der Eisenbahnstraße einen Mann mit einem Messer attackiert haben. Das Opfer wurde in einer Klinik notoperiert, fiel nach mehreren Schlaganfällen aber ins Koma. Er starb schließlich am 17. Dezember ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Er war libyscher Staatsbürger.

Mögliche Hintergründe zu der vorgeworfenen Tat sind noch unklar und sollen in der Hauptverhandlung geklärt werden. Für den Prozess hat das Gericht Verhandlungstermine bis Ende August angesetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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