Bärlauch Polizei und Stadt Leipzig auf den Spuren von Bärlauch-Dieben

Ein "Handstrauß" Bärlauch pro Person ist erlaubt – aber immer wieder erwischt die Polizei Menschen, die die Pflanze säckeweise aus den Leipziger Wäldern holen.
Die Leipziger Stadtwälder sind beliebte Orte für Bärlauch-Diebe. Regelmäßig werden Menschen erwischt, die die Pflanze säckeweise aus den Wäldern holen, wie Polizei und Stadt auf Anfrage mitteilten. Im Vorjahr hatte die Polizei rund 800 Kilogramm festgestellt. Aktuelle Zahlen aus diesem Jahr lägen nicht vor, man könne aber wieder von mehreren Hundert Kilogramm ausgehen, sagte ein Polizeisprecher.
Für das Sammeln der Pflanze gibt es in Sachsen strenge Regeln. Erlaubt ist ein sogenannter Handstrauß pro Person. Festgehalten ist diese Regel im sächsischen Waldgesetz. Bewegt man sich in Naturschutzgebieten, ist sogar ein gepflücktes Blatt bereits zu viel. Dort gilt das Bundesnaturschutzgesetz. Seit einigen Jahren patrouillieren neben einer Polizei-Fahrradstaffel Beamte vom Polizeirevier Leipzig-Nord und auch Parkranger in den Wäldern.
"Am häufigsten werden die Wurzelknollen ausgegraben", erläuterte der Polizeisprecher. Bei den meisten Tätern handele es sich um Russen und um Tschetschenen. "Wir wissen, dass die Bärlauch-Knollen im russischsprachigen Raum als Delikatesse gelten. Sie werden nach dem Ausgraben meist recht schnell in schon vorbereiteten Paketen versandt." Welche Preise dafür bezahlt werden, war der Polizei nicht bekannt.
"Störungen der Flora und Fauna"
Der Bärlauch selbst sei keine besonders geschützte Pflanze und dessen Fortbestand durch die Entnahmen nicht bedroht, erläuterte ein Stadtsprecher. "Im ohnehin intensiv genutzten Auwald führt jedoch insbesondere das Sammeln von Bärlauch abseits der Wege zu erheblichen Störungen der Flora und Fauna, zum Beispiel durch Tritt, aber auch das Ausreißen von Pflanzen."
Dabei können besonders schützenswerte Pflanzen geschädigt und solche Tierarten gestört werden, die sich in sensible Bereiche zurückziehen wie die Wildkatze. Zudem belaste zurückgelassener Abfall wie Plastikverpackungen das lokale Ökosystem.
Wer größere Mengen Bärlauch ernten möchte, muss nach Angaben der Stadt im Vorfeld das Einverständnis des Waldeigentümers und der Naturschutzbehörde einholen. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden. "Bei festgestellten und nicht genehmigten Entnahmemengen von mehr als zehn Kilogramm wird der Sachverhalt nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Diebstahl und somit Straftatbestand verfolgt", betonte der Stadtsprecher.
- Nachrichtenagentur dpa