Soziale Medien Kultusministerium lehnt Verbot sozialer Medien unter 16 ab
TikTok, Instagram, Snapchat – bei Jugendlichen beliebt, in Australien für Unter-16-Jährige verboten. Auch andere Länder ziehen ein Verbot in Betracht. Könnte Sachsen bald nachziehen?
Das sächsische Kultusministerium sieht keinen Bedarf für ein Mindestalter bei der Nutzung sozialer Medien, wie es in Australien eingeführt wurde. "Nur mit einer umfassenden Kompetenzentwicklung können Kinder und Jugendliche souverän mit den Gegebenheiten umgehen lernen", teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Verbote oder Altersgrenzen würden allenfalls nur in einzelnen Bereichen, kurzfristig und nur aus erwachsener Perspektive Abhilfe schaffen.
Pädagogischer Ansatz statt Altersgrenzen
Statt strikter Vorgaben plädiert das Ministerium für einen pädagogischen Ansatz: "Das bedeutet auch, sich dem Thema in der Schulgemeinschaft oder dem Klassenverbund zu widmen und zum Beispiel gemeinsam Regeln zu finden."
Australien hatte im November 2024 per Gesetz ein Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung sozialer Medien auf den Weg gebracht. Die Plattformen sollten ein Jahr bekommen, um die neue Altersbeschränkung umzusetzen. Falls sie keine angemessenen Maßnahmen ergreifen, drohen saftige Strafen.
Auch die sächsische Staatskanzlei lehnt eine solche Regelung ab. Besonders bei älteren Jugendlichen mit gefestigten Mediengewohnheiten sei die Durchsetzbarkeit fraglich. "Die Länder sind hier einen anderen Weg gegangen", erklärte ein Sprecher.
Statt eines Mindestalters setze die Politik auf eine Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Künftig sollen Eltern eine einheitliche Altersfreigabe für alle Apps auf dem Smartphone ihrer Kinder festlegen können.
Altersprüfung nach Vorbild des Online-Bankings?
Das australische Gesetz sorgt international für Diskussionen. Auch in Frankreich wird über eine Altersgrenze diskutiert. Experten warnen jedoch vor den Risiken eines pauschalen Schutzes: Eine übermäßige Regulierung könne Kinder unselbstständig, ängstlich und weniger widerstandsfähig machen.
"Kinder entwickeln sich unterschiedlich, auch unterschiedlich schnell", betonte der Professor für Kommunikationsmanagement an der Universität Leipzig, Christian Hoffmann. Das Problem einer generellen Altersgrenze sei, dass sie für manche zu hoch, für andere zu tief angesetzt sein dürfte. "Würde also eine gesetzliche Altersgrenze wirklich greifen, dürfte das für manche Jugendliche auf eine eher schädliche Weise in die Mediensozialisation eingreifen."
Stattdessen könnte Hoffmann sich eine Verifizierungsmethode ähnlich wie beim Online-Banking vorstellen: "Das erfordert letztlich die Prüfung eines amtlichen Identitätsausweises." Allerdings seien Social-Media-Anmeldungen weitaus zahlreicher als Kontoeröffnungen. Dennoch könnte dies ein lukratives Geschäftsfeld für Anbieter entsprechender Identifikationslösungen werden.
- Nachrichtenagentur dpa