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Erneut Kritik an Abschiebung - Behörde verteidigt Vorgehen


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Erneut Kritik an Abschiebung - Behörde verteidigt Vorgehen

Von dpa
Aktualisiert am 31.01.2025 - 16:42 UhrLesedauer: 2 Min.
Flüchtlingsrat kritisiert AbschiebungVergrößern des Bildes
Ist eine Abschiebung einer georgischen Familie inhuman gewesen? (Symbolbild) (Quelle: Andreas Arnold/dpa/dpa-bilder)
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Sind die sächsischen Behörden bei der Abschiebung einer georgischen Familie inhuman vorgegangen? Die Darstellungen von Flüchtlingsrat und Landesdirektion gegen auseinander.

Der sächsische Flüchtlingsrat hat erneut eine Abschiebung aus Sachsen kritisiert und spricht von einem "Skandal inhumaner Abschiebepraxis". Eine schwerkranke Mutter einer georgischen Familie sei von ihrem Mann und den beiden Kindern getrennt worden. Während die Frau in Deutschland blieb, seien Vater und Kinder Anfang der Woche aus Leipzig abgeschoben worden. Die zuständige Landesdirektion Sachsen teilte mit, dass der "Leitfaden zur Rückführungspraxis" eingehalten worden sei.

Nach Darstellung des Flüchtlingsrates leidet die Frau an einem Hirntumor und ist nicht reisefähig. Am späten Montagabend habe die Polizei die Familie in einer Gemeinschaftsunterkunft in Leipzig aufgesucht. Dabei sei entschieden worden, die Mutter ins Krankenhaus zu bringen und den Vater und die sechs und zehn Jahre alten Kinder abzuschieben. Die Familie habe seit drei Jahren in Deutschland gelebt. Alle hätten Deutsch gelernt oder seien dabei gewesen.

Landesdirektion: Familie war ausreisepflichtig

Die Landesdirektion teilte auf Anfrage mit, dass die Familie "vollziehbar ausreisepflichtig" gewesen sei. 2023 und 2024 seien bereits zwei Abschiebeversuche gescheitert, weil die Georgier nicht angetroffen worden seien. Zwei freiwillige Ausreisen, die organisiert und finanziert gewesen wären, habe die Familie ebenfalls nicht angetreten. Wegen der zuvor gescheiterten Abschiebungen und weil sich die Frau freiwillig ihrer Familie hätte anschließen können, sei die Trennung vollzogen worden.

"Das Vorliegen eines Hirntumors wurde bis heute gegenüber der Landesdirektion weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht", teilte die Behörde mit. Voriges Jahr habe die Mutter angeführt, an Post-Covid, Rheuma und Kniebeschwerden zu leiden. Allerdings seien auch dafür keine "qualifizierten ärztlichen Atteste" vorgelegt worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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