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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Gruppe um Lina E. Polizei sichert DNA bei "Hammerbanden"-Verdächtigem
Der Generalbundesanwalt ermittelt weiter gegen die linksextremistische "Hammerbande" um die verurteilte Lina E. – einem Beschuldigten hat sie nun Blut entnehmen lassen.
Die Polizei hat bei einer Razzia gegen die sogenannte "Hammerbande" im Juli in Leipzig nicht nur Beweismittel gesichert – für einen DNA-Abgleich mit Spuren wurde einem Beschuldigten Blut entnommen. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs hervor, der t-online vorliegt. Der Mann wird demnach verdächtigt, für die linksextremistische Gruppe spezielle Kleidung, die sie für Ausspähaktionen nutzen konnte, besorgt und verwahrt zu haben. Unter anderem soll es sich dabei um verschiedene Arten von Firmenbekleidung gehandelt haben.
Zeuge wird Beschuldigter
Bereits im Juni 2022 war ein Zimmer des nun Beschuldigten durchsucht worden, in dem die Polizei derartige Kleidung sicherstellte. An den Kleidungsstücken waren später für den Prozess gegen Lina E. und weitere Angeklagte "tatrelevante DNA-Spuren nachweisbar", wie es im Beschluss heißt. Allerdings hatte der heute Beschuldigte damals noch als Zeuge gegolten, nun wird gegen ihn wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Deswegen wurde im Juli 2023 erneut durchsucht, wobei zahlreiche Gegenstände beschlagnahmt wurden.
Die Antifaschistin Lina E. und drei weitere Beschuldigte waren Anfang Juni am Oberlandesgericht Dresden wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und schwerer Körperverletzungen an Neonazis zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Sowohl Lina E. als auch die Bundesanwaltschaft legten Revision ein. Nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft ist E. seitdem vorerst auf freiem Fuß, bis das Urteil rechtskräftig ist, und muss bis dahin Meldeauflagen erfüllen.
Einige der Beschuldigten in dem aufwendigen Verfahren sind nach wie vor untergetaucht. Unter anderem werden sie wegen brutaler Angriffe auf vermeintliche und tatsächliche Rechtsradikale in Ungarn gesucht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz befürchtet, Mitglieder der Bande könnten sich weiter radikalisieren und auch terroristisch aktiv werden.
- Eigene Recherchen
- BGH-Beschluss: StB 45+46/23