Polizei stieß durch Zufall auf Prügel-Video Hooligan-Razzia in vier Bundesländern
Großeinsatz für die Polizei: Im Visier der Ermittler stehen rivalisierende Hooligan-Gruppen, die sich zu einer blutigen Prügelei getroffen haben sollen.
Die Beamten kamen um sechs Uhr morgens – und sie fuhren in mehreren Bundesländern gleichzeitig vor. Wie das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen am Donnerstag mitteilte, wurden die Wohnungen mehrerer Beschuldigter in vier Bundesländern durchsucht.
Insgesamt 13 Verdächtige führt das LKA auf. Sie leben demnach in Sachsen, Brandenburg, Hessen und Bayern – und sollen sich zu einer brutalen Schlägerei verabredet haben.
Chemie Leipzig gegen 1860 München
Den Hooligans im Alter zwischen 26 und 46 Jahren wird vorgeworfen, sich an einer Auseinandersetzung zwischen rivalisierenden Fußballanhängern des TSV 1860 München
und der BSG Chemie Leipzig beteiligt zu haben. Das LKA spricht von einer sogenannten "Drittortauseinandersetzung" – also einem Kampf, der nicht im Stadionumfeld stattfand.
Von einer Drittortauseinandersetzung ist zum Beispiel die Rede, wenn sich Hooligans auf Feldern, in Parks oder in Wäldern treffen, um sich zu schlagen. Wo sich die Gewalttäter im konkreten Fall verabredet hatten, ist indes noch gar nicht klar.
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Zufallsfund führt zu Ermittlungen
Wie die "Bild" berichtete, sind die Ermittler nur durch Zufall auf die Verdächtigen aufmerksam geworden: Bei Ermittlungen in einem anderen Fall seien sie auf ein Video der Prügelei gestoßen.
Bei den Durchsuchungen am Donnerstag stellten die Beamten unter anderem Mobiltelefone, Speichermedien und als "Tatbekleidung" bezeichnete Kleidung sicher. Außerdem beschlagnahmten sie Betäubungsmittel und eine Vielzahl von nicht zugelassenen Arzneimitteln.
BGH-Urteil: Verabredete Prügeleien sind strafbar
Ob es überhaupt strafbar ist, wenn alle Beteiligten freiwillig aufeinander losgehen, war übrigens lange umstritten. 2013 entschied dann jedoch der Bundesgerichtshof, dass dies so sei.
"Selbst wenn solche körperlichen Auseinandersetzungen auf getroffenen Abreden über die Art des 'Kampfes' beruhen, werden sich die Taten wegen der typischen Eskalationsgefahren trotz der Einwilligungen sämtlicher Beteiligungen als Verstoß gegen die 'guten Sitten' erweisen", hieß es damals.
- medienservice.sachsen.de: Mitteilung des Landeskriminalamtes Sachsen vom 29. September 2022
- bild.de: "Razzia bei mutmaßlichen Fußball-Hooligans"
- anwalt.de: "Strafbarkeit sogenannter Drittortauseinandersetzungen"
- juris.bundesgerichtshof.de: "Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen trotz erteilter Einwilligung bei verabredeten tätlichen Auseinandersetzungen"