Fall Attendorn Mutter darf befreites Kind nicht besuchen
Im Fall des Mädchens, das von seiner Mutter über Jahre festgehalten wurde, greift das Jugendamt nun durch: Die Familie hat keinen Zugang zum Kind – vorerst.
Nach seiner Befreiung befindet sich das Mädchen derzeit in einer Pflegefamilie. Dort dürfen seine Angehörigen es nicht besuchen. Der Leiter des Jugendamtes im Kreis Olpe, Michael Färber, bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, dass sowohl die Mutter als auch die Großeltern derzeit keinen Kontakt zu dem Kind haben dürften.
Diese Entscheidung könnte aber revidiert werden, so Färber weiter. Im Mittelpunkt stehe die Frage: "Was will das Kind?" Wie es um Besuche des leiblichen Vaters steht, gab er nicht bekannt.
Keine Hinweise auf Gewalt oder sexuellen Missbrauch
Das heute acht Jahre alte Mädchen soll nahezu sein gesamtes Leben im Wohnhaus der Mutter eingesperrt gewesen sein. Obwohl es Hinweise auf das Schicksal des Kindes gab, ließen sich die Behörden wohl jahrelang abwimmeln.
Hinweise auf körperliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch sehen die Ermittler derzeit nicht. Die 46-jährige Mutter, die 76-jährige Großmutter und der 80-jährige Großvater haben sich noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das Kind werde befragt, wenn es sein Zustand erlaube, so Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss gegenüber dpa.
Das Vorgehen des Jugendamtes in dem Fall werde derzeit genauestens geprüft, so von Grotthuss. Im Raum stünde dabei der Vorwurf der "Körperverletzung durch Unterlassen".
- Nachrichtenagentur dpa