Kiel Schwarzarbeit: Bauunternehmer muss in Haft
Ein 46-jähriger Bauunternehmer aus Neumünster ist wegen Schwarzarbeit mit Millionenschaden zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Kieler Landgericht sah es am Freitag nach Angaben einer Gerichtssprecherin als erwiesen an, dass der Angeklagte in 47 Fällen Arbeitsentgelt vorenthielt und veruntreute sowie in weiteren 37 Fällen Steuern hinterzog. Von 2016 bis 2020 betrug demnach der Gesamtschaden rund vier Millionen Euro. Die Einziehung des Betrages wurde vom Gericht angeordnet.
Den Angaben zufolge geht das Urteil auf eine Verständigung zwischen Wirtschaftsstrafkammer, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zurück. Demnach wurde für ein volles Geständnis ein Strafmaß zwischen vier und maximal viereinhalb Jahren vereinbart.
Laut Urteil meldete der Inhaber einer Baufirma den Krankenkassen und der Berufsgenossenschaft erheblich geringere Lohnsummen als tatsächlich ausgezahlt worden seien. Zudem habe er die Beschäftigung von Arbeitnehmern verschwiegen. Insgesamt soll der Angeklagte Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Berufsgenossenschaft in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro, 1,2 Millionen Euro Umsatzsteuer und über 400.000 Euro Lohnsteuer hinterzogen haben.
Eine zweite Anklage mit einem Schaden von rund einer Million Euro durch Schwarzarbeit wurde eingestellt. Der Angeklagte saß seit November 2021 in Untersuchungshaft. Die verbüßte Haftzeit wird auf die Strafe angerechnet.