Kiel Neue Corona-Hilfen für Kultur und Minderheiten
Schleswig-Holstein legt erneut Corona-Hilfen für gemeinnützige Einrichtungen der Kultur und der Minderheiten auf. Diese seien weiterhin von den Auswirkungen der Pandemie betroffen, erklärte am Mittwoch Kulturministerin Karin Prien (CDU). "Sie können laufende Ausgaben nicht durch Veranstaltungseinnahmen decken und brauchen daher Unterstützung, um ihre Existenz zu sichern." Deshalb starte jetzt die Soforthilfe Kultur IV für das gesamte Jahr.
Die ersten drei Programme gab es 2020 und 2021. Mit ihnen seien viele Kultureinrichtungen aller Größen vor existenziellen Schwierigkeiten bewahrt worden, sagte Prien. Das neue Programm enthält zwei Module. Zum einen soll Liquiditätshilfe für größere Einrichtungen als Sicherungsnetz fungieren. Neu ist eine Wiederanlaufhilfe hauptsächlich für regional wirkende kleinere und ehrenamtlich arbeitende Vereine. Dies soll dabei helfen, regelmäßige kulturelle Vereinsarbeit wiederaufzunehmen.
Vereine, deren Ausgaben zum Beispiel für Honorarkräfte und Mieten im laufenden Jahr ihre Einnahmen überschreiten, können Hilfen zwischen 1000 und 5000 Euro beantragen. Sie dürfen aber keine erheblichen Rücklagen oder liquiden Mittel haben. Für die Wiederanlaufhilfe stehen zunächst 870.000 Euro zur Verfügung. Damit können mindestens 174 Vereine unterstützt werden.
Bevor die Sofortmittel beantragt werden, müssen Bundeshilfen genutzt werden. Antragsschluss für die Wiederanlaufhilfe ist der 15. Oktober. Spätestens bis zum 10. Januar 2023 müssen die Unterlagen vollständig eingegangen sein.