Kiel Zustimmung aus Kiel für Berliner Windenergie-Kompromiss
Die Vereinbarungen in der Bundesregierung zum naturverträglichen Windenergie-Ausbau stoßen auf Zuspruch in Kiel. Was der Bund zur Vereinbarkeit von Windkraftausbau und Artenschutz vorschlage, habe Schleswig-Holstein in Teilen schon geschafft, sagte Energiestaatssekretär Tobias Goldschmidt am Montag. Dies betreffe die Definition von Räumen, die vorrangig der Windenergie-Gewinnung dienen und solchen, in denen Artenschutz Schwerpunkt ist. So könne die Windkraft im Land effizient und rechtssicher ausgebaut werden, ohne dass dabei der Natur- und Artenschutz vernachlässigt wird.
Als Erleichterung komme nun hinzu, dass der Bund 16 Brutvogelarten definiere und deren Schutz mit Abstandsvorgaben, Tabuzonen und Antikollisionssystemen sowie einem groß angelegten Hilfsprogramm gewährleiste. "So können wir beiden Belangen gerecht werden, dem Naturschutz auf der einen und dem schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien auf der anderen Seite."
Nach jahrelangem Streit hatten sich im Bund das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium auf eine Lösung mit Eckpunkten verständigt. Konkret soll es künftig erstmals bundeseinheitliche, gesetzliche Standards für die Prüfung und Bewertung geben, inwieweit eine Windanlage das "Kollisionsrisiko" für gefährdete Vogelarten signifikant erhöht. Dabei geht es unter anderem um den Seeadler, Steinadler und Rotmilan. Geplant sind ein artspezifischer Tabubereich in unmittelbarer Nähe zum Brutplatz und weitere Prüfbereiche. Außerhalb der Prüfbereiche ist demnach keine weitere Prüfung mehr erforderlich, da das Tötungsrisiko dort nicht signifikant erhöht sei.
Dies soll Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen. Das Repowering soll erleichtert werden, also der Ersatz alter Anlagen durch leistungsstärkere und größere neue. Der Ausbau der Windkraft an Land spielt eine Schlüsselrolle, um Klimaschutzziele zu erreichen und weniger abhängig von fossilen Energieimporten aus Russland zu werden.