Kiel Staatsanwaltschaft: "Z"-Symbol kann strafbar sein
Nach Auffassung von Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwaltschaft kann das öffentliche Verwenden des "Z"-Symbols den Anfangsverdacht für eine Straftat begründen. Dafür müsse eine solche Meinungsäußerung eine Zustimmung zur russischen Invasion in die Ukraine darstellen, teilte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag mit. Notwendig seien Prüfungen im Einzelfall. Die Polizei soll bei Erkenntnisse über einen möglichen strafrechtlich relevanten Bezug dies dokumentieren und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
Zuvor hatte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) Konsequenzen beim öffentlichen Verwenden des "Z"-Symbols angekündigt. Der lateinische Buchstabe wird von Befürwortern des Kriegs in der Ukraine genutzt. Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine ist auf Panzern und Uniformen der Russen häufig ein weißes "Z" zu sehen. Es ist steht für "Za Pobedu" - "Für den Sieg". Das Symbol wird auch außerhalb des Kriegsgebietes auf Gebäuden, an Autos und auf Kleidung sowie in sozialen Medien gezeigt.