Kiel Gericht: Plädoyers um Dreifachmord nicht öffentlich
Die Plädoyers im Dreifachmord-Prozess gegen einen Zahnarzt aus Westensee (Kreis Rendsburg-Eckernförde) werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Dies gilt auch für ein mögliches Schlusswort des Angeklagten. Darauf wies der Vorsitzende des Kieler Schwurgerichts, Jörg Brommann, am Mittwoch nach dem neunten Verhandlungstag hin. Zur Urteilsverkündung - voraussichtlich am 4. April (16.00 Uhr) - sei die Öffentlichkeit dann wieder erlaubt.
Der Ausschluss der Öffentlichkeit während der Strafanträge ist nach dem Gerichtsverfassungsgesetz zwingend. Der Grund: Während der Aussagen zweier Zeuginnen zu ihren mutmaßlichen Affären mit dem Angeklagten war die Öffentlichkeit ausgeschlossen, um deren Privatsphäre zu schützen. In den Schlussvorträgen könnte auf alle Beweismittel der Hauptverhandlung Bezug genommen werden.
Der 48 Jahre alte Angeklagte hat die Taten gestanden, sie aber als ungeplant und irreal bezeichnet. Er muss sich wegen dreier heimtückischer Morde aus niedrigen Beweggründen verantworten. Demnach erschoss er am 19. Mai 2021 in Dänischenhagen seine Ehefrau und ihren neuen Bekannten, um sie wegen ihrer Trennung von ihm zu bestrafen und ihn wegen der Beziehung zu ihr. Das dritte Opfer, das in Kiel erschossen wurde, soll er für das Scheitern der Ehe verantwortlich gemacht haben.
Ein Gutachten stuft den Angeklagten als voll schuldfähig ein. Über den Antrag der Verteidigung auf ein zweites psychiatrisches Gutachten entscheidet die Kammer voraussichtlich bis zum 30. März. Dann sind nach neuem Stand auch die Plädoyers geplant. Dem Deutschen drohen lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre eine Strafaussetzung zur Bewährung nach fünfzehn Jahren unwahrscheinlich.