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Kiel Ausschuss entscheidet über Zulassung von Parteien zur Wahl
Von dpa
18.02.2022Lesedauer: 1 Min.
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Der Landeswahlausschuss entscheidet am nächsten Freitag über die Zulassung von Parteien für die Landtagswahl in Schleswig-Holstein am 8. Mai. Hierzu liegen derzeit 17 Anmeldungen von Gruppierungen und Parteien vor, die nicht mit im Land gewählten Abgeordneten im Bundestag oder im Landtag vertreten sind. Für eine Zulassung müssen sie als Parteien im Sinne des Parteiengesetzes anerkannt sein und hinreichend Unterschriften von Wahlberechtigten vorlegen, die sie unterstützen. Dazu gehören die Piratenpartei, die von 2012 bis 2017 im Landtag vertreten war, und die Freien Wähler.
Für eine Landesliste sind 500 Unterschriften erforderlich, für einen Kreiswahlvorschlag für einen Direktkandidaten 50.