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Kitas im Norden zunehmend von Corona-Fällen betroffen


Kiel
Kitas im Norden zunehmend von Corona-Fällen betroffen

Von dpa
19.01.2022Lesedauer: 2 Min.
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Eine Praktikantin liest in einer Kita Kindern vor. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Illustration/dpa-bilder)

Infolge der rasanten Ausbreitung des Coronavirus in der Omikron-Variante können in Schleswig-Holstein zunehmend Mädchen und Jungen nicht in der Kita betreut werden. Laut dem Landkreistag gibt es in den Kreisen vermehrt Fälle, in denen Gruppen und vereinzelt ganze Einrichtungen de facto "leer laufen", weil wegen einzelner Infektionen oder Kontakte alle dort betreuten Kinder nach Hause in Quarantäne müssen.

"Darüber hinaus gibt es vermehrt Fälle, in denen Personal der Einrichtungen der Pflicht zur häuslichen Absonderung unterliegt und daher die Einrichtung nicht wie vorgesehen betrieben werden kann", sagte der Referent für Jugend und Soziales, Johannes Reimann, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Hintergrund der zahlreichen Quarantänefälle in Kitas seien die "Wimmelkontakte": Die Kleinen tragen keinen Mund-Nasen-Schutz und spielen eng beieinander. Deshalb gelten alle in einer Gruppe als enge Kontaktpersonen und müssen nach der Infektion eines Kindes in Quarantäne.

Da sich die Lage infolge von Anordnungen zur Quarantäne und deren Beendigung täglich ändere, führten die Kreise keine aktuellen Listen darüber, wie viele Kinder zu Hause bleiben müssen, erläuterte Reimann. Fälle jedoch, wo Kinder wegen Ketteninfektionen über Wochen nicht in die Kita könnten, seien dem Landkreistag bisher nicht bekannt.

Der Referent betonte, Kita-Kinder könnten die Quarantäne bereits nach fünf Tagen durch "Freitesten" beenden. Im Übrigen sehe die aktuelle Corona-Verordnung des Landes keine Schließung von Kitas oder einzelnen Gruppen aufgrund der Infektionslage vor. Die gleichzeitige quarantänebedingte Abwesenheit aller oder fast aller Kinder entbinde den Träger nicht von der Betriebspflicht nach dem Bedarfsplan des Kreises: Wenn einzelne Kinder nicht mehr der Quarantäne unterlägen, müssten sie auch in die Einrichtungen zurückkehren können.

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