Kiel Verfassungsklage der AfD gegen Landtagssondersitzung
Die Corona-Regeln für Landtagssitzungen in Schleswig-Holstein und der jüngste Parlamentsbeschluss zur epidemischen Lage werden ein Fall für das Landesverfassungsgericht. AfD-Landtagsabgeordnete wollen Klage gegen die kürzliche Sondersitzung des Landtags und den Beschluss einreichen. "Das war aus unserer Sicht keine ordnungsgemäße Plenarsitzung", sagte der Abgeordnete Jörg Nobis am Freitag. Bei der Sitzung am 10. Januar habe es sich um eine Hybrid-Veranstaltung gehandelt.
Die AfD-Abgeordneten fühlen sich durch aktuelle Landtagsregeln in der Freiheit ihres Mandats beeinträchtigt. Während der Sitzung waren die Abgeordneten auf mehrere Säle verteilt. Für den Plenarsaal galt 2G plus (geimpft, getestet sowie negativer Test). Ungeimpfte erhielten nur mit PCR-Test Zugang zum Plenarsaal, mussten dort aber Maske tragen.
Nobis sprach von einer öffentlichen Zurschaustellung des Impfstatus. Wortmeldungen der Abgeordneten in einem anderen Saal seien zunächst mehrfach übersehen worden, Zwischenrufe im Plenarsaal nur schwer zu vernehmen gewesen. "Die ganze Sitzung war eine Farce." Mit der aktuellen Allgemeinverfügung des Landtags sei eine rote Linie überschritten. Dabei wäre es aus seiner Sicht sicher gewesen, gemeinsam im Plenarsaal zu tagen, sagte Nobis. Der Abgeordnete Claus Schaffer verwies darauf, seine Partei stehe für eine vollkommen freie Impfentscheidung.
Landtagsdirektor Utz Schliesky sagte der Deutschen Presse-Agentur, "die Vorwürfe des Zusammenschlusses der AfD gehen ins Leere". Es sei nicht erkennbar, worin die Beschwerde der Abgeordneten liegen solle. "Um die Funktionsfähigkeit des Parlaments und den Gesundheitsschutz aller im Plenarsaal anwesenden Personen zu gewährleisten, waren die angeordneten Maßnahmen geboten." Auch nicht geimpfte oder genesene Abgeordnete hätten mit PCR-Test und FFP2-Maske Zugang zum Plenarsaal. "Für diejenigen, die die Zugangserfordernisse zum Plenarsaal nicht erfüllen wollten oder konnten, war eine Sitzungsteilnahme aus den eingerichteten Sitzungssälen des Landtages heraus möglich."
Der Hamburger Rechtsanwalt und Bürgerschaftsabgeordnete Alexander Wolf (AfD) kündigte an, seine Kanzlei wolle noch am Freitag die Klage einreichen. Sie zielt erstens auf eine Feststellung, dass die Sondersitzung gegen Artikel 17 der Landesverfassung verstoßen habe, wonach Abgeordnete bei der Ausübung ihres Amtes nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden sind.
Zudem sei das Ziel, dass die Beschlüsse des Parlaments vom Montag für unwirksam erklärt und aufgehoben werden. Die Richter sollten überdies der Landesregierung untersagen, auf Basis der vom Parlament erklärten epidemischen Lage weitere Einschränkungen zu erlassen. Ferner sollten weitere Sitzungen unter den genannten Regeln untersagt werden. Die nächste Landtagssitzung findet regulär vom 26. bis 28. Januar statt.