Kiel 2G-plus-Regel in Restaurants und im Vereinssport im Norden
In Restaurants in Schleswig-Holstein soll von diesem Mittwoch an die 2G-plus-Regel gelten. Damit haben nur Geimpfte und Genesene mit frischem negativem Test oder einer Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus Zutritt. Gleiches gilt auch beim Sport in Fitnessstudios oder in Vereinen. Die neue Verordnung sollte noch am Dienstagabend von der Landesregierung in Kiel offiziell verkündet werden.
Zuvor hatte die Regierung schon angekündigt, dass Diskotheken vorerst schließen und Gaststätten von 23.00 bis 5.00 Uhr dichtmachen müssen. Bei Sitzveranstaltungen im Theater, im Kino oder bei Konzerten sind nur 500 Menschen erlaubt. Eine Testpflicht gilt ferner für Beschäftigte in Kitas, die geimpft oder genesen sind, aber noch keine Auffrischungsimpfung bekommen haben.