Kiel Kabinett beschließt neue Corona-Landesverordnung
Die Landesregierung hat am Dienstag erneut schärfere Corona-Regeln für Schleswig-Holstein beschlossen. Ab Mittwoch greift beim Sport drinnen und beim Restaurantbesuch die 2G-plus-Regel, wie aus der neuen Corona-Landesverordnung hervorgeht. Damit haben nur Geimpfte und Genesene mit frischem negativem Test oder Auffrischungsimpfung Zutritt. Während Gaststätten von 23.00 bis 5.00 Uhr dichtmachen sollen, müssen Diskotheken vorerst ganz schließen.
Bei Veranstaltungen drinnen gilt künftig grundsätzlich Maskenpflicht, bei Sitzveranstaltungen im Theater, im Kino oder bei Konzerten sind nur 500 Menschen erlaubt. Eine Testpflicht gilt ab 17. Januar für immunisierte Mitarbeitende in Kitas ohne Auffrischungsimpfung. Für Chöre gilt künftig beim Singen Maskenpflicht, das Spielen von Blasinstrumenten drinnen ist vorerst nicht mehr erlaubt. Auch an der Kasse im Supermarkt gilt künftig Maskenpflicht.