Kiel 2021 wohl etwas weniger illegale Autorennen im Norden
Die Polizei hat in Schleswig-Holstein in diesem Jahr bis Mitte Dezember 132 Strafverfahren wegen illegaler Autorennen eingeleitet. Dies ergab eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Demnach waren es im vergangenen Jahr insgesamt 190 Fälle. 2019 waren es noch 84 und im Jahr zuvor 39. "Die deutliche Steigerung der Fallzahlen im Jahr 2020 ist auch unter dem Aspekt zu werten, dass der Tatbestand relativ neu ist und zunehmend einen Überwachungsschwerpunkt bildet", erläuterte ein Sprecher des Landespolizeiamtes.
Die meisten Ermittlungsverfahren wurden auf Grundlage einer erst Ende 2017 ins Strafgesetzbuch eingeführten Bestimmung (§ 315d Abs.1, Nr. 3) eingeleitet. Darin heißt es: "...wer sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft".
Diese Regelung erfasst auch jene Fälle, in denen nur ein einziges Fahrzeug ein Autorennen nachstellt, wie der Polizeisprecher sagte. Gemeint sei also das sogenannte Einzelrasen. Werden Teilnehmer illegaler Straßenrennen vor Ort angetroffen, müssten sie in der Regel den Führerschein abgeben, "weil damit zu rechnen ist, dass Gerichte die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis der Beschuldigten anordnen werden".