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Testpflicht im Hotel: Geimpfte nach Auffrischung befreit


Kiel
Testpflicht im Hotel: Geimpfte nach Auffrischung befreit

Von dpa
14.12.2021Lesedauer: 1 Min.
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Eine Mitarbeiterin eines Impfzentrums impft einen Mann gegen Corona. (Quelle: Sven Hoppe/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)

Menschen mit Auffrischungsimpfung werden in Schleswig-Holstein von geplanten zusätzlichen Testpflichten befreit. Wo ab Mittwoch Zugangsregeln nach dem Modell 2G plus gelten (gegen Corona geimpft oder genesen und zusätzlich getestet) wie beispielsweise beim Einchecken ins Hotel, werden Menschen nach einem sogenannten Booster von der Testpflicht befreit, wie aus der am Dienstag vom Kabinett beschlossenen neuen Corona-Verordnung hervorgeht. Die Auffrischungsimpfung muss dafür aber bereits 14 Tage zurückliegen. Die neuen Regeln gelten ab Mittwoch.

Die Jamaika-Koalition verschärft die bestehenden Corona-Regeln im Norden erneut. Ab Mittwoch gilt bei privaten Zusammenkünften von ungeimpften Personen die Regel Hausstand plus zwei. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. In Clubs und Diskotheken gilt künftig ebenfalls 2G plus. Bei größeren Sportveranstaltungen wie Handball- und Fußballspielen darf höchstens die Hälfte aller Plätze besetzt werden.

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