Kiel Pflegeeinrichtungen: Testpflicht auch für geimpfte Besucher
Seit Sonntag müssen in Schleswig-Holstein auch geimpfte oder genesene Besucher und Besucherinnen von Pflegeeinrichtungen einen negativen Corona-Test nachweisen. Die Landesregierung hatte am Samstag über entsprechende Ergänzungen der Corona-Bekämpfungsverordnung informiert. Zuvor waren Tests für geimpfte oder genesene Besucher laut einem Sprecher nicht obligatorisch.
Die Landesregierung habe die Testpflichten verschärft, um die Einrichtungen besser zu schützen und gleichzeitig offenzuhalten, hieß es in einer Mitteilung. Auch genesene und geimpfte Beschäftigte müssen demnach alle drei Tage getestet werden. Nicht geimpfte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssten sich weiterhin täglich testen lassen. Einrichtungen sollen die Tests über den Bund abrechnen können.