Kiel Kabinett billigt Änderung des Brandschutzgesetzes
Schleswig-Holsteins Feuerwehren sollen ihre Arbeit künftig auf ein überarbeitetes Brandschutzgesetz stützen können. Das sieht die Änderung des Brandschutzgesetzes vor, die die Kieler Landesregierung am Dienstag billigte. Der entsprechende Entwurf gehe nun dem Landtag zu, teilte das Innenministerium mit.
Die vorgesehenen Änderungen stärkten insbesondere das Ehrenamt, berücksichtigten geänderte Bedürfnisse der Feuerwehren und schafften Klarheit über die Aufgabenverteilung zwischen Gemeinden und Kreisen, erklärte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack am Rande der Kabinettssitzung. So sollen durch die Streichung der Altersgrenze für Mitglieder der Verwaltungsabteilung (Ende des Jahres, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird) Vorschriften gegen Altersdiskriminierung befolgt werden. Zudem sollen künftig in Freiwilligen Feuerwehren auch Mitglieder der Verwaltungsabteilung Vorstandspositionen der Schriftführung und Kassenverwaltung wahrnehmen können.
Auch die Vorschriften zur Pflichtfeuerwehr seien umfassend geändert worden, hieß es weiter. Künftig sollen verpflichtete Mitglieder in eine vorhandene freiwillige Feuerwehr integriert werden können. Zudem sollen Gemeinden künftig Entschädigungen und Ersatzansprüche von Feuerwehrleuten der Freiwilligen Feuerwehren auch pauschal abrechnen können. Dies galt bisher nur für die Wehrführungen.