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Steuerzahlerbund: Umfang der Notkredite verfassungswidrig


Kiel
Steuerzahlerbund: Umfang der Notkredite verfassungswidrig

Von dpa
22.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Aloys AltmannVergrößern des Bildes
Aloys Altmann, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, spricht. (Quelle: Carsten Rehder/dpa/Archivbild/dpa-bilder)

Der Bund der Steuerzahler in Schleswig-Holstein hat seine Kritik am Umfang der Notkredite wegen der Corona-Pandemie mit einem Gutachten untermauert. Nach der am Dienstag vorgestellten Arbeit des Kieler Rechtsprofessors Florian Becker ist der Landtag mit den Ermächtigungen für Notkredite im Umfang von 5,5 Milliarden Euro weit über das Ziel hinausgeschossen und hat gegen die Verfassung verstoßen.

Becker sagte, die Kredite dürften ausschließlich zur Krisenbewältigung eingesetzt werden. Das sei aber zum Teil nicht der Fall, weil sie etwa in eine Infrastrukturrücklage überführt worden seien. Außerdem fehle ein hinreichend konkreter Tilgungsplan. Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) widersprach: Der Landtag habe den zulässigen Handlungsspielraum genutzt.

Der Landtag hatte 2020 mit Zustimmung der oppositionellen SPD und SSW Notkredite in Höhe von insgesamt 5,5 Milliarden Euro für die nächsten Jahre genehmigt. Bisher wurden davon nach Angaben des Präsidenten des Steuerzahlerbunds, Aloys Altmann, im Haushalt 2020 rund 1,3 Milliarden ausgegeben. "Der Landtag hat sich mit seinen Beschlüssen über die Landesverfassung hinweggesetzt", kritisierte Altmann. Allerdings sei unstrittig, dass die Voraussetzung für eine Ausnahme von der Schuldenbremse vorliegt.

Altmann warf den Landespolitikern vor, dass sie es sich zu leicht gemacht hätten. "Offenbar war es allzu verlockend, die vermeintliche Gunst der Stunde zu nutzen, um die Taschen voll zu stopfen mit Geldreserven für die nächsten Jahre." Das sei das Gegenteil von Nachhaltigkeit und eine schwere Hypothek für die Zukunft.

Nach Heinolds Überzeugung ist der Landtagsbeschluss von der Verfassung gedeckt. Bei der Verankerung der Schuldenbremse habe der Landtag 2010 eine Formulierung gewählt, die dem Parlament Handlungsspielraum lasse. Diesen habe das Parlament wahrgenommen. "Ziel des Notkredits ist es, das Land nachhaltig aus der tiefen Krise der Pandemie herauszuführen." Schon jetzt zeige sich, dass es richtig war, keinen radikalen Sparkurs einzulegen und das klare Signal auszusenden, dass weiter planbar und verlässlich in die Sanierung und Modernisierung des Landes investiert werde. "Mein Ziel ist es, diesen Weg weiter zu gehen", teilte Heinold mit.

Weder Becker noch Altmann halten es für wahrscheinlich, dass die Notkredite tatsächlich juristisch überprüft werden. Denn eine Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgericht könne nur von der Regierung, einem Drittel der Landtagsabgeordneten oder mindestens zwei Fraktionen gemeinsam angestrengt werden. Damit sei nicht zu rechnen. "Somit bleibt der Politik die Blamage vor dem Verfassungsgericht wohl erspart", bedauerte Altmann.

Dennoch forderte er Konsequenzen. Die Notkredite müssten mindestens in dem Umfang zurückgeführt werden, in dem das Geld noch nicht ausgegeben worden sei. Außerdem solle der Landtag Beckers Empfehlung folgen und die Tilgung in einem Gesetz regeln. Der Zeitraum müsse deutlich kürzer als die bisher vorgesehenen 40 Jahre sein. Becker schlug vor, dem Landesrechnungshof künftig bei Haushaltsfragen das Recht zu Normenkontrollklagen einzuräumen.

Altmann stellte sich auch gegen Bestrebungen, die Schuldenbremse insgesamt aufzuweichen. Diese sieht vor, dass der Staat nur so viel Geld ausgeben darf, wie er einnimmt. Ausnahmen sind nur in Krisensituationen zu deren unmittelbaren Bewältigung erlaubt. "Die Schuldenbremse hat sich gerade in der Krise bewährt", sagte Altmann. Sie habe durch ihre disziplinierende Wirkung in der Vergangenheit erst die finanzpolitischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass alle staatlichen Ebenen in der Krise kraftvoll agieren konnten.

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