Kiel Prien: Beurlaubung wegen Corona gilt nicht als Fehlzeit
Unterrichtsversäumnisse wegen der Corona-Pandemie werden bei Schülern in Schleswig-Holstein nicht als Fehltage im Abgangs- oder Abschlusszeugnissen stehen. "Wir haben in Schleswig-Holstein den Eltern unbürokratisch die Möglichkeit gegeben, ihre Kinder aus wichtigem Grund vom Unterricht zu beurlauben, insbesondere wenn sie selbst oder ihre Kinder einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt sind", sagte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) am Mittwoch. Die Landesregierung werde die Zeugnisverordnung entsprechend ändern.
"Auch weiterhin haben Eltern natürlich die Möglichkeit, eine Bestätigung über die pandemiebedingten Fehltage von ihrer Schule zu erhalten", sagte Prien. Zeiten, in denen Schüler im Distanzlernen waren, seien keine Fehlzeiten oder Unterrichtsversäumnisse im Sinne des Schulgesetzes. Lediglich die Zeit, in der Schüler wegen einer Beurlaubung durch die Eltern nach Paragraf 15 des Schulgesetzes nicht am Präsenz- oder Wechselunterricht teilgenommen haben, seien entschuldigte Fehltage. "Sie werden aber coronabedingt nicht bei der Zählung der Fehltage auf dem Zeugnis mit angegeben."