Kiel Corona-Lockdown: Kabinett beschließt Verlängerung im Norden
Ab Montag müssen im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkauf in Schleswig-Holstein medizinische Masken getragen werden. Nötig sind OP-Masken oder beispielsweise die etwas teureren FFP2-Masken, Alltagsmasken aus Stoff reichen dann nicht mehr aus. Am Freitag beschloss die Landesregierung eine neue Corona-Verordnung. Sie setzte damit die am Dienstag von Bund und Ländern vereinbarte Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns bis zum 14. Februar für Schleswig-Holstein um. Die neue Maskenpflicht gilt auch für Pflegeheime und religiöse Veranstaltungen.
Eine gute Nachricht gibt es dagegen für Eltern kleiner Kinder. Ab Montag gilt im Land eine Sonderregel bei den Kontakten. Kinder bis drei Jahren werden nicht mehr mitgezählt, sondern als Einheit mit einem Elternteil betrachtet. Generell dürfen sich die Angehörigen eines Haushalts aber nur mit einer weiteren Person treffen. Ausnahmen gibt es für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren und von Pflegebedürftigen.
Änderungen gibt es ab Montag auch im deutsch-dänischen Grenzverkehr. Per Erlass werden Pendler verpflichtet, analog zu den Regelungen in Dänemark künftig einen negativen Corona-Test vorzulegen, der höchstens sieben Tage alt sein darf.