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Kiel: Falsche Kontaktdaten bereiten bei Corona-Ausbrüchen Probleme


Problem bei Corona-Ausbrüchen
Minister mahnt nach falscher Namensliste in Kiel zu Ehrlichkeit

Von dpa
Aktualisiert am 24.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Überdachte Bahnsteige im Kieler Hauptbahnhof: In einem Imbiss im Bahnhof hatten Gäste falsche Namen wie Mickymaus angegeben.Vergrößern des Bildes
Überdachte Bahnsteige im Kieler Hauptbahnhof: In einem Imbiss im Bahnhof hatten Gäste falsche Namen wie Mickymaus angegeben. (Quelle: Höfer/Archivbild/imago-images-bilder)

Der Gesundheitsminister von Schleswig Holstein hat nach dem Corona-Ausbruch und der schwierigen Rückverfolgung von Gästen wegen falschen Kontaktdaten die Besucher ermahnt.

Falsche Kontaktdaten auf Namenslisten von Gästen, wie es zuletzt in Kiel passiert ist, stellt Behörden vor große Probleme. Nun hat der Gesundheitsminister von Schleswig Holstein, Heiner Garg (FDP), die Besucher ermahnt.

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"Niemand tut sich einen Gefallen, beim Betreten eines Restaurants falsche Kontaktdaten anzugeben", sagte Garg am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Je besser bei Ausbruchsgeschehen Kontaktpersonen nachzuverfolgen seien, desto besser ließen sich Infektionsketten unterbrechen.

"Auch Gastwirte tun sich keinen Gefallen damit, Kontaktdaten ihrer Gäste nicht zu erheben oder nicht aufzubewahren", sagte Garg. Sie riskierten damit bei einem erhöhten Infektionsgeschehen, "dass auch die Gastronomie im schlimmsten Fall wieder unter Schließungen leidet". Bei Angabe falscher Daten, der Nichterhebung oder der Nichtaufbewahrung seien hohe Bußgelder möglich.

Fantasienamen auf Gästeliste

Das Problem von Fantasienamen auf Gästelisten war im Zusammenhang mit den bestätigten Corona-Fällen in einem Imbiss im Kieler Hauptbahnhof zu Tage getreten. Kiels Gesundheitsdezernent Gerwin Stöcken hatte am Donnerstag das Verhalten mancher Imbiss-Gäste kritisiert, die in die Gästeliste unleserliche Namen oder vermeintlich witzige Namen wie "Micky Maus" und falsche Telefonnummern geschrieben hätten. Dies betreffe etwa fünf Prozent der gut 400 Gäste des Imbisses in den Tagen vor der Schließung.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums kann die vorsätzliche Falschangabe von Kontaktangaben durch Gäste/Kunden mit 400 Euro Bußgeld geahndet werden. Auch die Nichterhebung der Kontaktdaten für Gaststättenbetreiber können bestraft werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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