Karlsruhe Illegales Autorennen: In einem Fall Strafmaß neu klären
Nach einem illegalen Autorennen mit einer Toten und mehreren Verletzten muss im Fall eines Angeklagten über das Strafmaß neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag bei einem der beiden Angeklagten das Urteil des Landgerichts Arnsberg vom Januar 2020: Der Mann war damals wegen verbotenen Rennens mit Todesfolge und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Er war er mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidiert, in dem eine Frau getötet wurde. Die vier weiteren Insassen waren teilweise schwer verletzt worden. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig. Bei dem anderen Angeklagten muss aber das Landgericht Arnsberg erneut über das Strafmaß befinden, erläuterte ein BGH-Sprecher.
Dieser Angeklagte hatte wegen des illegalen Rennens auf einer Landstraße im Januar 2020 lediglich eine Bewährungsstrafe von neun Monaten erhalten. Der BGH hob dieses Strafmaß nun auf und erweiterte den Schuldspruch um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in vier Fällen. Der Schuldspruch - also wofür der Mann verurteilt wurde - sei damit geklärt, sagte der Sprecher in Karlsruhe.
Es gehe nun noch um ein neues, voraussichtlich höheres Strafmaß. Was das Landgericht dafür noch konkret unternehmen werde, ob etwa Zeugen angehört würden, sei vor Ort zu klären. Es müsse aber nicht vollständig neu verhandelt werden.