Karlsruhe BGH bestätigt Verurteilung wegen Mordes aus Polizistenhass
Ein Drogendealer aus Gelsenkirchen, der bei einem Polizeieinsatz in seiner Wohnung einen SEK-Mann erschossen hatte, ist rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten und auch die der Staatsanwaltschaft, wie die obersten Strafrichterinnen und -richter in Karlsruhe am Donnerstag mitteilten. (Az. 4 StR 170/21)
Der Mann hatte bei sich zu Hause Drogen und Waffen gelagert. Als ein Spezialeinsatzkommando (SEK) am 29. April 2020 die Wohnung stürmte, schoss er auf die Beamten. Ein 28 Jahre alter Polizist wurde tödlich getroffen. Das Landgericht Essen war zu der Überzeugung gelangt, dass der Mann sich schon länger damit beschäftigt hatte, einen Polizisten zu töten. "Sie sind ein Polizistenhasser", hatte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung im Dezember 2020 gesagt.
Nach Auffassung des BGH beruht das Landgerichts-Urteil deshalb zu Recht auf dem Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe. Das Vorliegen weiterer Mordmerkmale hätten die Essener Richter aber rechtsfehlerfrei verneint. So sei nicht festgestellt, dass der Deutsche, der mit der Reichsbürgerszene und Holocaust-Leugnern sympathisierte, die Tat auch aus diesen Gründen begangen habe.
Die Staatsanwaltschaft forderte daher vergeblich die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Das hätte zur Folge gehabt, dass eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen gewesen wäre.