Karlsruhe BGH: Neuer Prozess gegen Mutter des verdursteten Leon
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach gegen die Mutter im Fall eines in der elterlichen Wohnung qualvoll verdursteten Kindes aufgehoben. Mitte August 2020 war die damals 28-Jährige aus Grevenbroich zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte sie des versuchten Totschlags und der Körperverletzung mit Todesfolge, jeweils durch Unterlassen, schuldig gesprochen. Der Fall wird nun an einer anderen Kammer des Landgerichts neu verhandelt und entschieden.
Die depressive Angeklagte hatte in dem Prozess die Tat gestanden. Sie hatte ihren zweijährigen Sohn Leon in einen Schlafsack gepackt, ins Kinderbett gelegt und in dem überhitzten Zimmer zwei Tage lang unversorgt gelassen. Das Kind verdurstete.
Nach dem BGH-Beschluss wird das Landgericht den Fall neu aufrollen. Dabei soll auch geprüft werden, ob die Mutter bei ihrem Handeln bewusst hingenommen hat, dass ihr Kind stirbt.