Karlsruhe Eltern lassen Tochter sterben: BGH verhandelt über Revision
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt im Januar über die Bewährungsstrafen gegen ein Elternpaar aus dem Lahn-Dill-Kreis, das für seine sterbende Tochter zu spät einen Notarzt gerufen haben soll. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt. Der BGH hat für den 13. Januar eine öffentliche Hauptverhandlung angesetzt, wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mitteilte (Az.: 2 StR 109/20).
Die Tochter war behindert und krank zur Welt gekommen und litt unter anderem an Diabetes. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten vor, keinen Notarzt gerufen haben, obwohl ihre 21 Jahre alte Tochter kurz vor dem Tod im Oktober 2016 erkennbar in einem kritischen Zustand war. Die Eltern wiesen dies zurück.
Rund drei Jahre nach dem Tod hatte das Landgericht Limburg das Paar wegen fahrlässiger Tötung zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Ursprünglich angeklagt waren der Mann und die Frau wegen Totschlags durch Unterlassen. Die Richter konnten nicht klären, warum die Eltern erst dann einen Mediziner riefen, als das Herz ihres Kindes nicht mehr schlug. Die wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagte Schwester des Opfers sprach das Landgericht frei. Vor dem BGH geht es um alle drei.