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Wie Karlsruhe mit neuem Bußgeldkatalog für mehr Sauberkeit kämpft


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Neuer Bußgeldkatalog
Harte Strafen für Müllsünder in Karlsruhe

Von Ariane Lindemann

04.10.2019Lesedauer: 3 Min.
Frau geht mit ihrem Hund Gassi: Wer in Karlsruhe das Geschäft des Hundes nicht wegräumt, riskiert eine Strafe.Vergrößern des Bildes
Frau geht mit ihrem Hund Gassi: Wer in Karlsruhe das Geschäft des Hundes nicht wegräumt, riskiert eine Strafe. (Quelle: Symbolbild/Frank Müller/imago-images-bilder)

Die Stadt Karlsruhe hat den Bußgeldkatalog für Umweltsünden überarbeitet. Wer

Seit Mai gilt in Karlsruhe ein neuer Bußgeldkatalog. Die Stadt hat der Vermüllung den Kampf angesagt und will Umweltsünder härter bestrafen. Was das im Alltag genau bedeutet, darüber hat Autorin Ariane Lindemann mit Thomas Seemann, Sachgebietsleiter Kommunaler Ordnungsdienst, gesprochen.

t-online.de: Weshalb wurden Änderungen vorgenommen?

Thomas Seemann: Karlsruhe hat es sich zum Ziel gesetzt, noch mehr gegen Umweltverschmutzung zu tun. Auch das Land Baden-Württemberg hat den Bußgeldkatalog angepasst, der eine Leitlinie für unseren darstellt. Zu niedrige Bußgelder beeindrucken leider niemanden. Gerade an den Knotenpunkten in der Stadt, wie am Kronen- und Europaplatz beispielsweise, würde mehr Sauberkeit auch für eine bessere Wahrnehmung sorgen und davon profitiert letztlich jeder in unserer Stadt.

Können Sie uns ein paar Beispiele geben, welche Kosten auf Müllsünder zukommen können?

An der Spitze hätten wir eine Strafe von 150 Euro für das Liegenlassen von Hundekot. Auch recht teuer kann es werden, wenn Kaugummi einfach auf den Boden gespuckt wird. Da liegt die Strafe bei 100 Euro. Urinieren in der Öffentlichkeit kostet auch 100 Euro und sonstigen Müll auf die Straße zu werfen, wie zum Beispiel Zigarettenstummel oder Getränkedosen, wird mit 75 Euro geahndet.

Warum können gerade Hundekot und Kaugummis so teuer werden?

Hundekot ist besonders störend, da er auch eine Geruchsbelästigung darstellt. Kaugummis sind nur sehr aufwendig und kostenintensiv zu entfernen.

Wie kontrollieren Sie das?

Die Kontrollen übernimmt der kommunale Ordnungsdienst, den kann man sich wie eine Art Stadtpolizei vorstellen. Die Kollegen sind zu Fuß, auf dem Rad und auch im Auto unterwegs.

Woran sind die Kontrolleurinnen und Kontrolleure zu erkennen?

Einige sind gar nicht zu erkennen, da sie in zivil unterwegs sind. Ansonsten tragen sie eine Uniform wie die Polizei, allerdings mit der Aufschrift Polizeibehörde und die Fahrzeuge haben gelbe statt blaue Lichter.

In welchem Bereich sind sie unterwegs?

Grundsätzlich in der ganzen Stadt, aber es wird natürlich ein besonderer Fokus auf die schon angesprochenen Hotspots, wie den Europa- und Kronenplatz, sowie den restlichen Innenstadtbereich gelegt.

Da haben die Kontrollstreifen recht viel zu tun. Wurden dafür auch neue Leute eingestellt?

Ja, beim kommunalen Ordnungsdienst wurden zehn neue Stellen geschaffen. Trotzdem ist es natürlich nicht möglich, überall gleichzeitig zu sein.

Was passiert, wenn jemand erwischt wird?

Das kann man sich wie eine normale Personenkontrolle vorstellen. Es werden die Personalien erfasst, dann folgt eine Ansprache über das Vergehen, wozu sich die Person auch vor Ort äußern kann und der Bußgeldbescheid wird dann per Post verschickt. Es wird in der Regel keine sofortige Bezahlung mit Bargeld verlangt, außer es handelt sich um jemanden ohne festen Wohnsitz in Deutschland. Die Erfassung erfolgt übrigens nicht, wie man das noch vom Strafzettelverteilen kennt über ein großes und unhandliches Gerät, sondern über eine App auf dem Diensthandy.


Wie ist das bei Vergehen durch Minderjährige?

Da gelten die vom Strafgesetzbuch vorgegebenen Regeln. Ab 14 Jahren ist die Person strafmündig und unter 14 gibt es eine Mitteilung an die Eltern.

Vielen Dank für das Gespräch!

Verwendete Quellen
  • Interview mit Thomas Seemann
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