Bayreuth Baby im Müll erstickt: Mutter zu Haftstrafe verurteilt
Das Baby kam in einem Badezimmer zur Welt. Es war lebensfähig, durfte aber nicht leben. Es erstickte in einem Plastikbeutel. Die Mutter des Kindes ist vom Landgericht Bayreuth am Dienstag wegen Totschlags zu einer Jugendhaftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die 20-Jährige vergangenen Juli das Kind heimlich im Badezimmer der Wohnung eines Bekannten zur Welt gebracht hatte. Von der Schwangerschaft hatte sie niemandem erzählt. Sie habe diese sogar geleugnet, als sie von ihrem Freund und dessen Mutter direkt darauf angesprochen worden war. Dabei hätte der Freund und die Mutter sie ermutigt und versichert, die Situation mit einem Baby gemeinsam zu schaffen, schilderte die Vorsitzende Richterin Andrea Deyerling. Doch die Angeklagte habe gewollt, "dass alles so bleibt, wie es ist".
Beim Besuch bei einem Bekannten im Landkreis Bayreuth setzten bei der Angeklagten demnach die Wehen ein. Mit einem blickdichten Müllsack verschwand sie im Bad. Nach der Geburt sei das Baby lebensfähig gewesen und habe selbstständig geatmet, verwies Deyerling auf rechtsmedizinische Gutachten: "Das Kind war gesund."
Die damals 19-Jährige habe das Kind in die Plastikverpackung von Toilettenpapier gelegt, dann in den Müllsack. "Das Kind starb wie von der Angeklagten beabsichtigt durch Ersticken." Die Angeklagte habe schnell gehandelt, um ihr Tun zu verdecken. Ihr Bekannter habe nebenan geschlafen. Die Leiche wurde später in den Mülltonnen des Mehrfamilienhauses gefunden.
Zum Prozessauftakt hatte die junge Frau Reue gezeigt. Ihr Anwalt hatte gesagt, sie habe Blickkontakt mit dem Kind vermieden und billigend in Kauf genommen, ein gesundes Baby zur Welt gebracht und ihm nicht geholfen zu haben. Sie habe sich eine Totgeburt eingeredet, "um sich nicht mit der fürchterlichen Situation auseinandersetzen zu müssen, dass hier ein Kind ums Leben gekommen ist". Heute wünsche sie sich nichts mehr, als in der Situation nicht versagt zu haben. Das Urteil nahm die Angeklagte reglos zur Kenntnis. Als sie den Gerichtssaal wieder verließ, hatte sie die Kapuze ihrer Jacke tief ins Gesicht gezogen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf weitere Rechtsmittel, das Urteil ist rechtskräftig.