Magdeburg 3G in der Gastronomie, mehr Zuschauer bei Veranstaltungen
Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt hat am Dienstag mit der 16. Eindämmungsverordnung weitere Lockerungen von Corona-Maßnahmen beschlossen. Erleichterungen gibt es ab 4. März für den organisierten Sportbetrieb, die Gastronomie und Großveranstaltungen. Die Fallzahlen bleiben jedoch weiterhin hoch. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Dienstag bei 1816,0 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern binnen einer Woche. Damit hat Sachsen-Anhalt bundesweit die höchste Sieben-Tage-Inzidenz.
Mit der neuen Verordnung ist der Zugang zur Gastronomie und zu Beherbergungsbetrieben in Sachsen-Anhalt ab Freitag nicht mehr nur für Geimpfte und Genesene möglich, sondern auch für Ungeimpfte mit einem negativem Test (3G).
Außerdem sind bei überregionalen Großveranstaltungen wieder mehr Teilnehmer zugelassen: 60 Prozent der Kapazitäten im Innenbereich mit maximal 6000 Besuchern und 75 Prozent im Außenbereich mit maximal 25 000 Besuchern. "Es gilt das 2G-plus-Zugangsmodell", teilte die Staatskanzlei mit. Zum Drittliga-Fußballspiel zwischen dem 1. FC Magdeburg und dem Halleschen FC wären am Samstag also beispielsweise bis zu 22 500 Zuschauer zugelassen.
In Diskotheken und Clubs soll künftig ein verpflichtendes 2G-plus-Zugangsmodell gelten. Zutritt haben Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung.
Statt 2G gilt im organisierten Sportbetrieb ab Freitag 3G. Zu den Änderungen gehört auch die Streichung der verpflichtenden Kontaktnachverfolgung, also die Erfassung von Kontaktdaten.
An den Schulen wird ebenfalls gelockert, hier jedoch erst ab 7. März. Dann entfällt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Unterrichts. Außerdem sollen die Tests bis zum Beginn der Osterferien von fünf auf drei in der Woche reduziert werden.
Mit der neuen Verordnung wird laut der Staatskanzlei "trotz hoher Corona-Infektionszahlen die aktuelle Situation in den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt berücksichtigt". Die Infektionslage sowie die Belastung der Intensivstationen werde "unabhängig von den jetzt anstehenden Lockerungen und Öffnungen weiter genauestens beobachtet". Nach Angaben des Sozialministeriums sind aktuell rund 6,5 Prozent der Intensivplätze in Kliniken mit Covid-Patienten belegt.
Die 16. Eindämmungsverordnung soll bis zum 19. März 2022 gelten. Gemäß der Abstimmungen von Bund und Ländern könnten dann möglicherweise weitere Lockerungsschritte folgen.