Tübingen Über Rauswurf Palmers wird nun auf Landesebene verhandelt
Über den möglichen Rauswurf des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer bei den Grünen entscheidet nun doch ein parteiinternes Schiedsgericht auf Landesebene. Die eigentlich zuständige Kreisschiedskommission Tübingen teilte am Donnerstag mit, dass sie das Verfahren abgegeben habe. Grund sei der Rückzug eines Mitglieds aus der Kommission. Eine kurzfristige Nachbesetzung sei nicht möglich. Gemäß der Satzung sei das Verfahren gegen Palmer an das Landesschiedsgericht übergeben worden.
Palmers Anwalt Rezzo Schlauch begrüßte das Vorgehen. "Das ist voll in unserem Sinne." Er hatte dem Tübinger Gremium Verzögerungstaktik und Befangenheit vorgeworfen. Dem Vernehmen nach rechnen die Grünen nun mit einer Beschleunigung des Verfahrens. Dem Landesschiedsgericht sitzt die Anwältin Heidemarie Vogel-Krüger vor, als Beisitzer ist der Justiziar der Grünen-Landtagsfraktion Simon Letsche dabei.
Palmer droht der Ausschluss, weil ihm die Grünen kalkulierte Tabubrüche und Entgleisungen vorhalten. Ein Landesparteitag Anfang Mai hatte beschlossen, ein sogenanntes Parteiordnungsverfahren gegen den bundesweit bekannten Rathauschef anzustrengen.
Das Verfahren ist auch deshalb von Bedeutung, weil im Herbst in Tübingen die Wahl des OB ansteht. Der 49-jährige Palmer hat sich noch nicht dazu geäußert, ob er wieder antritt. In der ARD-Sendung "Maischberger. Die Woche" am Mittwochabend ließ er die Frage seiner Kandidatur weiter offen. Ob er bei der Wahl etwa als unabhängiger Kandidat oder für eine andere Partei antreten könnte, wollte Palmer nicht klar beantworten. "Es ist irgendwie schon schwer vorstellbar, gleichzeitig nominiert zu werden und ausgeschlossen zu werden. Das geht wohl beides nicht so gut."
Palmer selbst geht nicht davon aus, dass er noch vor der OB-Wahl von den Grünen ausgeschlossen wird. "Die werden es ja nicht schaffen, das Verfahren bis zur Wahl durchzuführen." Zudem ist fraglich, ob die Entscheidung des Landesschiedsgerichts angefochten wird und dann das Bundesschiedsgericht sich damit befassen muss.
Zuletzt hatte Palmer Unterstützung durch einen Aufruf von Initiatoren aus dem Tübinger Kreisverband erhalten. Eine Gruppe von etwa 500 Parteimitgliedern - vor allem aus dem Südwesten - stellte sich darin hinter den OB. Der Landesverband reagierte zunächst ungerührt. Eine Sprecherin erklärte lediglich, es gehöre bei den Grünen dazu, abweichende Meinungen auszuhalten und Provokationen zu ertragen. Mit Blick auf Palmer sagte sie aber: "Grenzüberschreitungen des Sagbaren, bei denen Menschengruppen gegeneinander ausgespielt werden, gehören nicht zu einer gesunden Debattenkultur und nicht zu den Grundsätzen von Bündnis 90/Die Grünen."
Auslöser für das Verfahren war ein Facebook-Beitrag Palmers im Mai über den früheren deutschen Fußball-Nationalspieler Dennis Aogo, in dem der OB das sogenannte N-Wort benutzt. Mit diesem Begriff wird heute eine früher in Deutschland gebräuchliche rassistische Bezeichnung für Schwarze umschrieben. Palmer beteuerte, seine Äußerung sei ironisch gemeint gewesen.