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Niedersachsen nimmt Kurs auf zahlreiche Corona-Lockerungen


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Niedersachsen nimmt Kurs auf zahlreiche Corona-Lockerungen

Von dpa
29.03.2022Lesedauer: 3 Min.
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Ein medizinischer Mitarbeiter befüllt eine Spritze mit einem der Impfstoffe gegen das Coronavirus. (Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Bereits in wenigen Tagen fallen in Niedersachsen wie auch in den meisten anderen Bundesländern voraussichtlich zahlreiche Corona-Maßnahmen. Laut Landesregierung kann das Bundesland von Sonntag an nur noch in wenigen Bereichen sehr niedrigschwellige Maßnahmen verbindlich anordnen, das betrifft etwa das Tragen einer Maske im Personennahverkehr oder die Testpflicht in Pflegeeinrichtungen.

Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes lasse nur noch in sogenannten Hotspots weitergehende Maßnahmen zu, wie etwa Zugangsbeschränkungen mit der 2G-Regel. Eine Region kann demnach nur dann zum Hotspot erklärt werden, wenn das Parlament eine konkrete und dynamisch ausbreitende Infektionslage feststelle. Gesundheitsministerin Daniela Behrens bekräftigte am Dienstag, dass für Niedersachsen derzeit keine landesweite Hotspot-Regelung in Frage käme wie es Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern umsetzen würden.

Wie die Ministerin sagte, liegen derzeit 175 Menschen im Zusammenhang mit Covid-19 auf Intensivstationen im Bundesland - dies sei ein Anteil von 7,5 Prozent aller Intensivbetten. Vor einem Jahr lagen den Angaben zufolge 256 Menschen im Zusammenhang mit Corona auf Intensivstationen bei einer landesweiten Inzidenz von 119 Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100.000 Einwohner.

Behrens betonte: "Das zeigt, wie unterschiedlich die Virusvarianten sich auswirken. Man kann also von einem hohen Infektionsgeschehen sprechen, aber nicht von einer Überbelastung der Intensivstationen in Niedersachsen."

Von weiteren Lockerungen profitieren im April auch die rund 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler im Bundesland - wegen der anstehenden Osterferien greifen diese laut Kultusministerium erst vom 20. April an. Dann müssen auch die weiteren Jahrgänge keine Maske mehr tragen - Grundschüler dürfen derzeit bereits wieder ohne Maske am Unterricht teilnehmen.

Hintergrund der nach den Ferien wegfallenden Maskenpflicht ist auch hier das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes - laut Kultusministerium kann eine Maskenpflicht nur noch für wenige Bereiche verhängt werden. Das sind laut Landesregierung etwa Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen sowie der Personennahverkehr.

Das Ministerium betonte, Schülerinnen und Schüler könnten weiterhin eine Maske tragen, wenn sie wollen. Insbesondere nach den Ferien könne sich diese Schutzmaßnahme als sehr wirksam erweisen. Nach den Ferien sind für acht Schultage tägliche Corona-Tests vorgesehen. Damit schöpfe man das Höchstmaß an Sicherheit aus, welches der Bundesgesetzgeber zulasse. Nach dieser Testphase ist den Angaben zufolge angedacht, in ein freiwilliges Testangebot überzugehen.

Die dreimal wöchentliche Kita-Testpflicht für Kinder ab drei Jahren soll den Angaben zufolge bis Ende April verlängert werden. Auch in diesem Bereich soll danach auf freiwillige Tests übergegangen werden.

Insgesamt rund 11.400 Beschäftigte im niedersächsischen Gesundheitswesen sind indes nicht gegen das Coronavirus geimpft oder deren Impfstatus ist unbekannt. Hintergrund ist ein gestartetes Meldeportal, wie Behrens sagte.

Wer im Gesundheitswesen arbeitet und nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, muss bundesweit seit rund zwei Wochen beim örtlichen Gesundheitsamt gemeldet werden. Bund und Länder hatten die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen.

Die Gesundheitsämter fordern laut Ministerium gemeldete Menschen zunächst auf, einen Impfnachweis oder ein Attest vorzulegen. Den Einrichtungen werde empfohlen, die betreffenden Beschäftigten zunächst patientenfern einzusetzen. Werde kein Nachweis vorgelegt, könne eine Anhörung mit einer Zwangsgelddrohung folgen - dieses Zwangsgeld beträgt 1500 Euro bei einer Vollzeitstelle. Danach könne ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro verhängt werden. Wird weiterhin kein Nachweis erbracht, kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot verfügen.

41 der 45 Gesundheitsämter im Bundesland arbeiten Behrens zufolge mit diesem Meldeportal, die anderen vier Ämter würden die Daten auf anderen Wegen erheben. Nach Angaben des Ministeriums arbeiten rund 240.000 Menschen in Niedersachsen im Gesundheitswesen, darunter rund 90.000 in der Pflege. Somit wurde bislang rund jeder 20. Arbeitnehmer aus dem Gesundheitswesen bei dem Portal gemeldet.

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